EU-Kommission startet Konsultation zur Anpassung der CSR-Richtlinie

Zur Umsetzung des europäischen Green Deals und der Verbesserung der Transparenz nichtfinanzieller Informationen, hat die EU-Kommission am 20. Februar 2020 eine Konsultation zur Anpassung der CSR-Richtlinie zur Offenlegung von nichtfinanziellen und die Diversität betreffenden Informationen (Non-financial Reporting Directive, 2014/95/EU) gestartet. Die CSR-Richtlinie ist relevant für große Unternehmen, darunter fallen u.a. Banken und Versicherungsunternehmen, sobald sie mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen.
Bereits während der Vorbereitungsphase zur Konsultation wurde Feedback von Marktteilnehmern eingeholt, um mögliche Problemfelder zu identifizieren. Die Feedback-Phase lief vom 30. Januar – 27. Februar 2020 und bestätigte u.a. eine fehlende Transparenz und Vergleichbarkeit der aktuellen Berichterstattungen sowie die Schwierigkeit, vorhandene nichtfinanzielle Informationen aufzudecken.
Nach dem jetzigen Stand sind Unternehmen im Rahmen des Artikel 19a der Bilanz-Richtlinie (Accounting Directive, 2013/34/EU) bereits dazu verpflichtet über vier nichtfinanzielle Faktoren zu berichten. Dazu zählen (i) Umwelt, (ii) Sozial- und Arbeitnehmerbelange, (iii) Menschenrechte, (iv) Bestechung und Korruption. In Form der öffentlichen Konsultation wird nun durch die EU-Kommission eine Möglichkeit zur Kommentierung und Überarbeitung der NFRD geboten.
In der vorliegenden Konsultation werden detaillierte Informationen zu folgenden Themenbereichen abgefragt:
Bis zum 14. Mai 2020 haben sämtliche Marktteilnehmer die Möglichkeit Feedback zur Konsultation zu geben. Als nächsten Schritt ist im vierten Quartal 2020 die Annahme der Änderungen durch die EU-Kommission geplant.