Finaler RTS-Draft zur Offenlegungs-VO durch die ESAs veröffentlicht

Die Europäischen Aufsichtsbehörden („ESAs“) haben am 4. Februar 2021 ihren finalen Bericht, inklusive des Draft-RTS (Entwurf des technischen Regulierungsstandards) zur Offenlegungs-Verordnung veröffentlicht. Der finale Draft-RTS enthält Konkretisierungen zu Inhalt, Methodik und Darstellung der Angaben gemäß der Offenlegungs-Verordnung und wurde bis zum 1. September 2020 konsultiert (siehe Blog-Beitrag vom 28. Mai 2020).
Inhalt des Draft-RTS
Der Draft-RTS bezieht sich auf und konkretisiert die folgenden Inhalte der Offenlegungs-Verordnung:
Im Vergleich zu der konsultierten Fassung wurden einige Änderungen durchgeführt. Besonders im Rahmen der Konsultation wurde das Thema Datenverfügbarkeit diskutiert. Die ESAs haben die Rückmeldungen zur Komplexität der PAI-Berichterstattung aufgenommen und die Liste der Indikatoren zur Offenlegung der wichtigsten negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfakoren gekürzt.
Bezogen auf die Produktinformationen ist in den Annex II-V des finalen RTS-Draft ebenfalls die Konsultation zu den Templates für vorvertragliche Informationen und regelmäßigen Berichten zu ESG-konforme Finanzprodukte eingeflossen (siehe Blog-Beitrag vom 25. September 2020). Da die ESAs nicht befugt waren, die Offenlegungen nach Finanzmarktteilnehmern und Produkten zu differenzieren, enthalten die RTS einen harmonisierten Ansatz für alle Finanzprodukte.
Ausblick:
Die Offenlegungs-Verordnung, die am 9. Dezember 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, gilt ab dem 10. März 2021. Ab diesem Zeitpunkt müssen Finanzmarktteilnehmer und -berater den Großteil der Anforderungen zu nachhaltigkeitsbezogenen Angaben umsetzen.
Hinsichtlich des nun veröffentlichten finalen RTS-Entwurfs wird erwartet, dass die Europäische Kommission diesen innerhalb von drei Monaten billigt.
Planmäßig sollten die ESAs ihren finalen RTS-Entwurf der Europäischen Kommission bis zum Ende des Jahres 2020 vorlegen, sodass dieser mit Gültigkeit der Offenlegungs-Verordnung am 10. März 2021 Wirkung entfalten könnten. Aufgrund der verspäteten Veröffentlichung schlagen die ESAs nun in ihrem finalen RTS-Entwurf die Anwendung ab dem 1. Januar 2022 vor. Die ESAs planen, vor dem Anwendungsdatum der Offenlegungs-Verordnung eine öffentliche aufsichtliche Erklärung abzugeben, um eine effektive und konsistente Anwendung der Anforderungen der Offenlegungs-Verordnung und eine konsistente nationale Aufsicht zu erreichen. Zudem werden die ESAs eine Konsultation zu den taxonomierelevanten Produktoffenlegungen veröffentlichen.