Neue Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche führen zur Ausweitung der Prüfungspflicht der Wirtschaftsprüfer

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, Änderungen am Geldwäschegesetz und andere den Finanzsektor betreffende Gesetze geändert; darunter auch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die Prüfungsberichteverordnung (PrüfV). Mit dem Gesetz wird die EU-Änderungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Mit den Änderungen werden unter anderem der geldwäscherechtliche Verpflichtetenkreis (bspw. bei virtuellen Währungen) erweitert, verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern vereinheitlicht und der Kreis „politisch exponierter Personen“ konkretisiert. Hinzu kommen neue GWG-Faktoren für ein potenziell höheres Risiko, Konkretisierungen und Erweiterungen im Bereich der Allgemeinen Sorgfaltspflichten sowie eine Erweiterung des Anwendungsbereichs verstärkter Sorgfaltspflichten insbesondere bei Hochrisikoländern. Auch die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten wurden in ihrem Umfang erweitert. Erstmals berichteten unsere Experten bereits im Juni über den nun beschlossenen Gesetzesentwurf.
https://blogs.pwc.de/compliance-fs/aktuelles/bmf-veroeffentlicht-referentenentwurf-zur-umsetzung-der-5-eu-geldwaescherichtlinie/943/
Die Änderungen führen zu einer Neufassung der Berichterstattung von Prüfern von Versicherungsunternehmen und damit einer deutlichen Ausweitung der Prüfungsanforderungen, wie bspw.:
Die Anforderungen treten zum Januar 2020 in Kraft und sind damit erstmals für das Jahr 2020 zu prüfen. Der Prüfungszeitraum kann vom Prüfer festgelegt werden. Die Ergebnisse werden in einen eigenständigen Bericht zur Prüfung GwG abgefasst.