Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der überarbeiteten CSR-Richtlinie: EFRAG erhält Mandat zur Entwicklung eines EU-einheitlichen nicht-finanziellen Reporting-Standards

Im Februar 2020 hatte die EU-Kommission die Konsultation zur Richtlinie zur Offenlegung von nichtfinanziellen und die Diversität betreffenden Informationen (CSR-Richtlinie, auch NFRD: non financial reporting directive; siehe auch Blog-Beitrag vom 5. März 2020) gestartet.
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben am 11. Juni 2020 ihre Antworten auf die Konsultation in einem Brief veröffentlicht und um das Mandat zur Entwicklung eines technischen Regulierungsstandards (RTS) geworben.
Seither hat EU-Kommissions-Vizepräsident Dombrovskis die Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit der Aufgabe betraut, Umfang, Inhalt und Struktur eines nicht-finanziellen Reporting Standards, der von allen europäischen Unternehmen (auf Ebene des Einzelunternehmens) in periodischen Offenlegungen angewendet werden soll, zu erarbeiten. Der Standard soll dabei auf bestehenden Standards aufbauen. Dennoch ist davon auszugehen, dass die im Rahmen der Konsultation geäußerte Sichtweise der ESAs sich im finalen Standard und dem Gesetzesentwurf zur neuen CSR-Richtlinie deutlich wiederfinden wird.
Deren wichtigsten Punkte sind im Einzelnen:
Verbesserte Information durch verpflichtende Berichterstattung
Sie stellen zum einen fest, dass die Nachfrage nach zuverlässigen und vergleichbaren nicht-finanziellen Informationen weit über die Anforderungen der aktuellen Richtlinie hinausginge.
Einen zentralen Anpassungspunkt formulieren die Aufsichtsbehörden in einer Erhöhung der Standardisierung der Offenlegungs-Verpflichtungen, die Unternehmen erfüllen müssen.
Insbesondere das Fehlen verpflichtender Offenlegungs-Standards führe aktuell zu einer reduzierten Vergleichbarkeit und geringeren Informationssicherheit. Verpflichtende Standards seien der beste Weg hin zu relevanten, verlässlichen und vergleichbaren Angaben.
Ausweitung des Anwendungsbereichs
Die ESAs schlagen zudem vor, den Anwendungsbereich der Regulierung zu erweitern und somit die Anforderung, transparente nicht-finanzielle Informationen öffentlich zu kommunizieren, auf mehr Unternehmen auszuweiten. In diesem Zuge würde auch die Erfüllung der geplanten Reporting-Anforderungen unter der Offenlegungs-VO leichter zu erfüllen, da sich die Datenlage dadurch deutlich verbessere. Allerdings schlagen sie eine Erleichterung für SMEs vor.
Konsistenz der Anforderungen
Die Aufsichtsbehörden weisen darauf hin, dass die überarbeitete CSR-Richtlinie sowie die zu entwickelnden nicht-finanziellen Reporting-Standards konsistent mit anderen regulatorischen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Zusammenhang mit Finanzströmen sein sollten.
Das Mandat der EU-Kommission an die EFRAG umfasst u.A. die folgenden Einzelaufträge:
Die EFRAG hatte bereits in Q3 2018 das European Reporting Lab gegründet, dessen erste Task Force im Februar 2020 einen Report über den Stand der klimabezogenen Berichterstattung von Unternehmen veröffentlicht hat (siehe auch Blog-Beitrag vom 7. Februar 2020). Hier hat sie insbesondere die Berichterstattung auf Basis der von der TCFD entwickelten Leitlinien untersucht. Da auch der Nachtrag zur nicht-bindenden Leitlinie der EU-Kommission sich am TCFD Reporting orientiert, sollten Versicherungsunternehmen frühzeitig ihre Readiness hinsichtlich der hier geforderten Szenario-Analysen zu Auswirkungen von Klima-Veränderungen auf das eigene Geschäftsmodell überprüfen.
Die Zeitschiene