EIOPA veröffentlicht Sensitivitätsanalyse zu klimawandelbedingten transitorischen Risiken

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EIOPA hat am 15.12.2020 eine erste Sensitivitätsanalyse zu transitorischen Klimarisiken in den Investmentportfolios europäischer Versicherer veröffentlicht. In dem Bericht untersucht EIOPA dafür die aktuellen Bestände von Versicherern an Corporate Bonds und Aktien inkl. durch Fonds indirekt gehaltene Vermögenswerte, die mit klimapolitisch relevanten Schlüsselsektoren wie der Gewinnung fossiler Brennstoffe, kohlenstoffintensiven Industrien, der Fahrzeugproduktion und dem Energiesektor in Verbindung gebracht werden können. Für diese Untersuchung werden unter Solvency II berichtete Daten sowie zusätzlich externe Daten verwendet. In dem Bericht werden zudem auch potenzielle klimawandelbedingte Übergangsrisiken quantifiziert und mögliche Auswirkungen auf die oben genannten Investments präsentiert, die entstehen können wenn sich Volkswirtschaften von der kohlenstoffintensiven Produktion und Energiegewinnung abwenden.
Nach mehreren intensiven Konsultationen sowie einem ergänzenden Impact Assessment in 2020 hat EIOPA am 17. Dezember 2020 ihre „Opinion on the 2020 Review of Solvency II“ veröffentlicht. Neben der Opinion selbst besteht die Veröffentlichung unter anderem aus detaillierten Analysepapieren einschlieĂźlich der Ergebnisse des Impact Assessments. Der verpflichtende Review des Solvency II Rahmenwerks ist bereits seit Inkrafttreten von Solvency II in der Rahmenrichtlinie verankert.
EIOPA schlägt zahlreiche Änderungen an der SII-Rahmenrichtlinie sowie der Delegierten Verordnung vor. Zu ausgewählten Aspekten sollen zudem ergänzende Implementing Technical Standards (ITS) und Leitlinien veröffentlicht werden. Viele Elemente des ausführlichen Konsultationspapiers aus Oktober 2019 finden sich in der finalen Opinion wieder. Im Einzelnen bleibt abzuwarten, wann mit einer Inkraftsetzung zu rechnen ist. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen politischen Ebenen der Mitwirkung; so muss zur Änderung der Rahmenrichtlinie neben des offiziellen Vorschlags der Europäischen Kommission der erforderliche Erlass seitens Parlament und Rat erfolgen. Zur nationalen Umsetzung ist im Anschluss zudem eine Änderung des VAG erforderlich. Änderungen der Delegierten Verordnung bedürfen grundsätzlich nur des Erlasses der Europäischen Kommission und gelten auf nationaler Ebene unmittelbar. Jedoch sind diese nur dann ohne vorhergehende Änderung der Rahmenrichtlinie möglich, wenn sie Konkretisierungen bereits bestehender Vorgaben der Rahmenrichtlinie betreffen. Somit sind auch einige der vorgeschlagenen Änderungen der Delegierten Verordnung nur nach Erlass der geänderten Rahmenrichtlinie umsetzbar.
EIOPA hat am 8. Dezember 2020 die Ergebnisse des Peer Reviews zur Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden innerhalb der EU bei der Beaufsichtigung grenzüberschreitender Tätigkeiten von Versicherungsunternehmen veröffentlicht. Die Schaffung einer aufsichtsrechtlichen Konvergenz und einer einheitlichen europäischen Aufsichtskultur ist für EIOPA von zentraler Bedeutung. Daher werden in dem Review konkrete Handlungsempfehlungen und Best Practices definiert. Diese zielen darauf ab, etwaige Defizite in Bezug auf die Effektivität des Aufsichtsprozesses aufzudecken sowie die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden zu stärken.
Am 2. Dezember 2020 wurde von EIOPA ein Diskussionspapier über die Methodik zur Berücksichtigung des Klimawandels im Rahmen der Solvency II-Standardformel veröffentlicht. Die Entwicklung des Papiers basiert auf den Diskussionen des „EIOPA Technical Expert Networks on Catastrophe Risks“, ein in 2019 gegründetes Expertengremium aus ausgewählten Vertretern der Branche.
EIOPA greift mit dem aktuellen Diskussionspapier erneut die Integration klimabedingter Risiken in die Säule 1-Anforderungen auf und ergänzt die Stellungnahme aus September 2019 (siehe Blogbeitrag vom 4. Oktober 2019). Darüber hinaus werden konkrete methodische Ansätze zur Risikomessung und Prozessänderungen innerhalb des NatCat-Risikomoduls diskutiert.
EIOPA hat am 25. November 2020 eine Konsultation zu Aufsichtspraktiken und der Erwartungen im Falle einer Verletzung der Solvenzkapitalanforderungen (SCR) veröffentlicht.
EIOPA zielt mit dieser Konsultation darauf ab, die einheitliche Anwendung der Aufsichtsleiter voranzutreiben. Das VAG sieht in §§ 132 ff. VAG bei (drohender) Nichtbedeckung der SCR nach Solvency II verschiedene Meldepflichten, einhergehend mit Eingriffsbefugnissen der Aufsichtsbehörden vor. Die Systematik für diese Meldepflichten bzw. Eingriffsbefugnisse stellt sich als gestuftes Verfahren dar und wird auch als „Aufsichtsleiter” bezeichnet.
Die EIOPA hat am 12. November 2020 eine Umfrage über die Anwendung der IDD gestartet. Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen als Grundlage für einen nach Artikel 41 Abs. 4 der IDD geforderten EIOPA Bericht sein, der Auskunft darüber geben soll, wie die IDD umgesetzt werden, und welche Verbesserungsmöglichkeiten noch bestehen.
EIOPA hat am 09. November 2020 das Risk Dashboard für das zweite Quartal 2020 auf Basis von Solvency II Daten veröffentlicht (siehe auch den Blog-Beitrag zum Risk Dashboard des vorherigen Quartals vom 20. August 2020). Das Risiko im Makrobereich ist nach wie vor sehr hoch, während es in den Bereichen Kredit, Markt, Profitabilität und Solvenz von einem hohen auf ein mittleres Niveau gesunken ist. Die wesentlichen Erkenntnisse des zweiten Quartals 2020 sind nachfolgend kurz zusammengefasst.
Im Rahmen des fortlaufenden Solvency II-Reviews zur Anpassung der Solvency II Richtlinie (siehe Blog vom 13. März 2020) hat EIOPA eine Auswirkungsstudie mittels Befragung (siehe Blog vom 21. Juli 2020) vorgenommen und auch die Folgen der Corona Pandemie berücksichtigt. Die ersten Ergebnisse wurden nun veröffentlicht. Ende August kommentierte Insurance Europa die Ergebnisse. Der GDV hat sich ebenfalls zu den Erkenntnissen geäußert.
EIOPA hat am 17. August 2020 das Risk Dashboard für das erste Quartal 2020 auf Basis von Solvency II Daten veröffentlicht (siehe auch die Blog-Beiträge zum Risk Dashboard der vorherigen Quartale 2019 vom 29. Juli 2019 und dem 21. Mai 2020). Vier Risiken (Makro-, Kredit-, Markt-, und Solvenzrisiko) für die Versicherungswirtschaft werden dabei als „sehr hoch“ oder „hoch eingestuft. Auf diese Einschätzung nahm die BaFin in einer Mitteilung vom 18. August.2020 Bezug. Die wesentlichen Erkenntnisse des ersten Quartals 2020 sind nachfolgend kurz zusammengefasst.
EIOPA hat am 21. Juli 2020 eine Erklärung zur Anerkennung von Garantiesystemen, die auf Rückversicherung basieren, unter Solvency II im Hinblick auf COVID-19 und Kreditversicherung veröffentlicht.
In der Folge der COVID-19-Pandemie kann eine erhebliche Reduzierung von Kreditversicherungskapazitäten beobachtet werden. Um dem entgegen zu treten, hat die Europäische Kommission ähnliche Maßnahmen wie in der Finanzkrise 2008 unternommen.