GDV: Nachhaltigkeitspositionierung der deutschen Versicherer

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Am 22. Januar 2021 hat das GDV-PrĂ€sidium ein Positionspapier zur Nachhaltigkeitspositionierung verabschiedet, mit dem die deutsche Versicherungsbranche zu einem nachhaltigen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet wird. Im Zuge der zahlreichen Diskussionen rund um den Klimawandel bezieht der GDV sehr konkret Stellung, trifft weitreichende BeschlĂŒsse und setzt ambitionierte Nachhaltigkeitsziele fĂŒr die Versicherungsbranche.
EIOPA hat am 15.12.2020 eine erste SensitivitĂ€tsanalyse zu transitorischen Klimarisiken in den Investmentportfolios europĂ€ischer Versicherer veröffentlicht. In dem Bericht untersucht EIOPA dafĂŒr die aktuellen BestĂ€nde von Versicherern an Corporate Bonds und Aktien inkl. durch Fonds indirekt gehaltene Vermögenswerte, die mit klimapolitisch relevanten SchlĂŒsselsektoren wie der Gewinnung fossiler Brennstoffe, kohlenstoffintensiven Industrien, der Fahrzeugproduktion und dem Energiesektor in Verbindung gebracht werden können. FĂŒr diese Untersuchung werden unter Solvency II berichtete Daten sowie zusĂ€tzlich externe Daten verwendet. In dem Bericht werden zudem auch potenzielle klimawandelbedingte Ăbergangsrisiken quantifiziert und mögliche Auswirkungen auf die oben genannten Investments prĂ€sentiert, die entstehen können wenn sich Volkswirtschaften von der kohlenstoffintensiven Produktion und Energiegewinnung abwenden.
Das FSB (Financial Stability Board) hat am 23. November 2020 einen Bericht ĂŒber die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels auf die FinanzstabilitĂ€t veröffentlicht.
Der Bericht identifiziert mögliche KanĂ€le, ĂŒber die sich Klimarisiken auf das Finanzsystem auswirken könnten. Weiterhin werden Mechanismen innerhalb des Finanzsystems beleuchtet, die die Auswirkungen von Klimarisiken sowie die grenzĂŒberschreitende Ăbertragung von Risiken verstĂ€rken könnten.
Zur Erreichung der von der EU gesetzten Klima- und Energieziele ist eine Umlenkung der KapitalflĂŒssen auf ânachhaltige Investitionenâ notwendig. Voraussetzung hierfĂŒr ist jedoch ein gemeinsames VerstĂ€ndnis des Begriffs ânachhaltigâ. Aus diesem Grund bezieht sich die erste, im EU-Aktionsplan festgelegte MaĂnahme auf die Einrichtung eines einheitlichen EU-Klassifizierungssystems fĂŒr NachhaltigkeitsaktivitĂ€ten, eine sog. Taxonomie, die definiert, wann eine wirtschaftliche AktivitĂ€t als ökologisch nachhaltig einzustufen ist.
Am 2. Dezember 2020 wurde von EIOPA ein Diskussionspapier ĂŒber die Methodik zur BerĂŒcksichtigung des Klimawandels im Rahmen der Solvency II-Standardformel veröffentlicht. Die Entwicklung des Papiers basiert auf den Diskussionen des âEIOPA Technical Expert Networks on Catastrophe Risksâ, ein in 2019 gegrĂŒndetes Expertengremium aus ausgewĂ€hlten Vertretern der Branche.
EIOPA greift mit dem aktuellen Diskussionspapier erneut die Integration klimabedingter Risiken in die SĂ€ule 1-Anforderungen auf und ergĂ€nzt die Stellungnahme aus September 2019 (siehe Blogbeitrag vom 4. Oktober 2019). DarĂŒber hinaus werden konkrete methodische AnsĂ€tze zur Risikomessung und ProzessĂ€nderungen innerhalb des NatCat-Risikomoduls diskutiert.
Am 30. November 2020 hat EIOPA ein Konsultationspapier zur Umsetzung von Artikel 8 der Taxonomie-VO veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 12. Januar 2021 eingereicht werden.
Unternehmen, die zur Erstellung einer nicht-finanziellen ErklĂ€rung verpflichtet sind, mĂŒssen diese um die Anforderungen aus Art. 8 Taxonomie-VO erweitern. Die von EIOPA veröffentlichte Konsultation bezieht sich auf die relevanten Kennzahlen (KPIs), die Versicherer und RĂŒckversicherer im Rahmen der Erweiterung der nicht-finanziellen ErklĂ€rung veröffentlichen mĂŒssen.
Wir freuen uns auf den nĂ€chsten Live-Webcast am 1. Dezember von 13 bis 14 Uhr zum Thema: âESG: Nachhaltige Kapitalanlage?â.
In unserer Veranstaltung möchten wir gemeinsam mit Ihnen den Einfluss von ESG-Kriterien (Environmental, Social and Governance) und Sustainable Finance auf die Versicherungsbranche â insbesondere im Bereich der Kapitalanlage â diskutieren. UnterstĂŒtzt werden wir dabei von den Experten von Schroders Deutschland.
Am 20. November 2020 stellte die EuropĂ€ische Kommission die EntwĂŒrfe der delegierten Rechtsakte zur Taxonomie inklusive der beiden AnhĂ€nge mit technischen Screening-Kriterien im Hinblick auf die ersten beiden Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) zur Konsultation. Stellungnahmen können innerhalb von vier Wochen eingereicht werden.
Das FSB (Financial Stability Board) veröffentlichte am 29. Oktober 2020 den Statusbericht 2020 der TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures) auf seiner Webseite.
GegrĂŒndet wurde die TCFD durch den FSB im Jahre 2015 mit dem Ziel, eine Reihe freiwilliger und konsistenter Offenlegungsempfehlungen zu entwickeln, um es Unternehmen zu ermöglichen ihre Investoren, Kreditgeber und Underwriter ĂŒber klimabedingte finanzielle Risiken zu informieren. Mittlerweile unterstĂŒtzen rund 1.500 Unternehmen die Empfehlungen der TCFD.
Privatkunden sehen Nachhaltigkeit als Megatrend der nĂ€chsten Dekade und haben ĂŒberwiegend Interesse an nachhaltigen Finanzprodukten. Doch zeigen auch nachhaltige Versicherungsprodukte bzw. Altersvorsorgeprodukte wie eine Lebensversicherung, Riester-Rente oder Rentenversicherung einen gesellschaftlichen Wandel oder nur eine mögliche Modeerscheinung in der Branche?