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EIOPA Umfrage zu Auswirkung der Implementierung der IDD

Die EIOPA hat am 12. November 2020 eine Umfrage über die Anwendung der IDD gestartet. Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen als Grundlage für einen nach Artikel 41 Abs. 4 der IDD geforderten EIOPA Bericht sein, der Auskunft darüber geben soll, wie die IDD umgesetzt werden, und welche Verbesserungsmöglichkeiten noch bestehen.

EIOPA Anforderungen an Produkt Aufsicht und Governance

Am 8. Oktober hat die EIOPA einen Report veröffentlicht, welcher die aufsichtsrechtlichen Erwartung an die Umsetzung der Anforderungen aus der „Product Oversight and Governance (POG)“ Richtlinie sowie der „Insurance Distribution Directive (IDD)“ spezifiziert.

Der Report thematisiert insbesondere das Ziel der POG Richtlinie. Die POG Richtlinie beinhaltet Anforderungen an die Prozesse der Produkterstellung sowie der Produkt Governance. Die europäische Aufsichtsbehörde unterstreicht in ihrem Report, dass das primäre Ziel dieser Anforderung die Wahrung der Interessen des Verbrauchers ist.

Es soll somit sichergestellt werden, dass die Interessen des Verbrauchers bei der Produkterstellung, dem Vertrieb des Produktes sowie bei der Überwachung des Produktes priorisiert werden. Im Zuge der Umsetzung der POG Richtlinie sieht EIOPA folgende Maßnahmen, die bei der Implementierung und Überprüfung der Prozesse helfen sollen, um mit der POG Richtlinie konform zu sein:

  • Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der internen POG-Politik und -prozesse
  • Berücksichtigung der Produktkomplexität und der Merkmale des Zielmarktes
  • Anwendung der POG-Richtlinien und -Prozesse bei der Einführung von neuen Produkten
  • POG-Politik und -Prozesse stellen sicher, dass die Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus den Bedürfnissen, Zielen und Merkmalen des Zielmarktes entsprechen und somit den Erwartungen der Verbraucher an das Produkt entsprechen.

Die Aufsicht wird, wie auch bei der gesamten Conduct of Business Strategy schon, einen risikobasierten Ansatz verfolgen und bei der Beurteilung der Umsetzung von POG Anforderungen  die Grundsätze Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit beachten.

Die EIOPA hat außerdem die folgenden, konkreten Anforderungen an die allgemeine Aufsicht der Produkte und Prozesse seitens der nationalen Aufsichtsbehörden gestellt:

  • Die Hersteller von Versicherungsprodukten müssen über klare interne POG -Verfahren verfügen, aus denen die Überwachung und Überprüfung der Produkte klar hervorgeht
  • Die POG-Verfahren müssen in der Praxis verhältnismäßig angewendet werden
  • Es ist eine ausführliche Dokumentation vorhanden, aus welcher die Begründungen für getroffene Entscheidung und / oder Maßnahmen, in Bezug auf die Produktüberwachungs- und Überprüfungsaktivitäten, hervorgehen
  • Es ist eine Dokumentation aller Aktivitäten vorhanden, die im Zusammenhang mit der Überwachung und Überprüfung von Produkten stehen (z.B. Folgemaßnahmen, Beschwerden, Anzahl der Verkäufe außerhalb des Zielmarktes)

Der Report der EIOPA soll den Versicherungsunternehmen und auch dem Vertrieb Klarheit darüber verschaffen, wie die POG Richtlinie und die IDD Richtlinie zur Zufriedenheit der Aufsichtsbehörden umgesetzt werden können. Dies soll insbesondere nicht nur die Umsetzung der Richtlinien vereinfachen, sondern auch eine konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Versicherern, Vertrieb und der Aufsichtsbehörde fördern. Die Aufsichtsbehörde betont jedoch, dass der Report lediglich Informationszwecken dient und keine rechtsbindende Wirkung hat.

Vertrieb und „Sustainable Finance“:  EU-Nachhaltigkeitsregulierung aus Sicht des Versicherungsvertriebs

Die Schlagwörter „Nachhaltigkeit“ und „Sustainable Finance“ sind in der Versicherungsbranche inzwischen gut bekannt. Ungeachtet der aktuellen COVID-19-Krise rollt die Europäische Union die neue Nachhaltigkeitsgesetzgebung mit einer Vielzahl von Verordnungen und Initiativen immer weiter aus.

Mit der Veröffentlichung der Taxonomieverordnung im Europäischen Amtsblatt ist neben der Offenlegungsverordnung („Off-VO“) nun die zweite zentrale Verordnung der neuen Nachhaltigkeitsgesetzgebung final auf den Weg gebracht worden. Neben den konkretisierenden technischen Regulierungsstandards („RTS“) zur Off-VO werden aktuell auch Änderungen der Delegierten Verordnungen zur Versicherungsvertriebsrichtlinie („IDD“) konsultiert.

Hierbei steht die Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2359 im Fokus, welche die  Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten festlegt. Nach dem Willen der Europäischen Kommission sollen bei einer Beratung zu Versicherungsanlageprodukten zukünftig zwingend die sog. Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden abzufragen und bei der im Rahmen der IDD eingeführten Geeignetheitsprüfung zu berücksichtigen sein.

Obwohl der Vertrieb der Versicherer an der jeweiligen unternehmensinternen Umsetzung der Regulierung ein starkes Interesse hat, erscheinen Vertrieb und Produktentwicklung in vielen Häusern – im Gegensatz zu Risikomanagement und Kapitalanlage – noch nicht gut orientiert. Zudem scheint es in manchen Häusern die Einschätzung zu geben, man könne die recht umfangreichen regulatorischen Anforderungen der Nachhaltigkeitsgesetzgebung „in der Linie“ abarbeiten und man benötige kein eigenständiges Projekt. Insbesondere die Interessen des Vertriebes erscheinen in einem bereichs-/abteilungsübergreifenden Projekt aber besser gewahrt.

ESG: EU-Kommission konsultiert die Berücksichtigung von ESG-Faktoren in IDD und Solvency II

Die EU-Kommission hat am 8. Juni 2020 insgesamt sechs Konsultationen zur Änderung verschiedener delegierten Verordnungen (DVO) hinsichtlich der Integration von ESG-Aspekten veröffentlicht. Für die Versicherungsbranche sind dabei insbesondere die Konsultationen zu Änderungen der Solvency II DVO und der Insurance Distribution Directive (IDD) von Relevanz:

  1. Konsultation Solvency II-DVO: Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Geschäftsorganisation von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (DVO 2015/35)
  2. Konsultation zur IDD: Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren und -präferenzen in die Produktaufsicht und die Governance-Anforderungen für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertriebe sowie in die Verhaltensregeln und die Anlageberatung für versicherungsbasierte Anlageprodukte (DVO 2017/2358 und DVO 2017/2359)
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