Beginnt möglicherweise eine Konsolidierung im Maklermarkt?

Bleiben Sie auf dem Laufenden - der Versicherungsvertrieb RSS-Feed
Das Geschäft im deutschen Markt für Versicherungsmakler verhärtet sich und treibt eine mögliche Konsolidierung voran. Diese Konsolidierung werden daher ggf. nur spezialisierte Makler oder aber Makler mit kritischer Größe überstehen. Doch wieso?
Die Schlagwörter „Nachhaltigkeit“ und „Sustainable Finance“ sind in der Versicherungsbranche inzwischen gut bekannt. Ungeachtet der aktuellen COVID-19-Krise rollt die Europäische Union die neue Nachhaltigkeitsgesetzgebung mit einer Vielzahl von Verordnungen und Initiativen immer weiter aus.
Mit der Veröffentlichung der Taxonomieverordnung im Europäischen Amtsblatt ist neben der Offenlegungsverordnung („Off-VO“) nun die zweite zentrale Verordnung der neuen Nachhaltigkeitsgesetzgebung final auf den Weg gebracht worden. Neben den konkretisierenden technischen Regulierungsstandards („RTS“) zur Off-VO werden aktuell auch Änderungen der Delegierten Verordnungen zur Versicherungsvertriebsrichtlinie („IDD“) konsultiert.
Hierbei steht die Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2359 im Fokus, welche die Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten festlegt. Nach dem Willen der Europäischen Kommission sollen bei einer Beratung zu Versicherungsanlageprodukten zukünftig zwingend die sog. Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden abzufragen und bei der im Rahmen der IDD eingeführten Geeignetheitsprüfung zu berücksichtigen sein.
Obwohl der Vertrieb der Versicherer an der jeweiligen unternehmensinternen Umsetzung der Regulierung ein starkes Interesse hat, erscheinen Vertrieb und Produktentwicklung in vielen Häusern – im Gegensatz zu Risikomanagement und Kapitalanlage – noch nicht gut orientiert. Zudem scheint es in manchen Häusern die Einschätzung zu geben, man könne die recht umfangreichen regulatorischen Anforderungen der Nachhaltigkeitsgesetzgebung „in der Linie“ abarbeiten und man benötige kein eigenständiges Projekt. Insbesondere die Interessen des Vertriebes erscheinen in einem bereichs-/abteilungsübergreifenden Projekt aber besser gewahrt.
Die Vermittlerschaft ist ein Abbild der Gesellschaft. Entsprechend finden sich unter den Versicherungsvermittlern seit jeher auch immer wieder „schwarze Schafe“. Die Delikte reichen von Unterschlagung und dem betrügerischen Erschleichen von Vergütungen über die Mitwirkung beim Leistungsbetrug bis hin zur Geldwäsche. Den Versicherern drohen hierdurch neben den monetären Schäden insbesondere Reputationsschäden und nicht zuletzt auch unangenehme Fragen der BaFin. Bedeutung und Ursachen von Betrugsdelikten im Versicherungsvertrieb und (aufsichts-)rechtliche Vorgaben zum Fraud-Management:
Der Anspruch des Versicherungsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs durch den Versicherer beschäftigt erstaunlicherweise weiterhin die Gerichte. Man würde meinen, dass ein Buchauszug 50 Jahre nach der Mondlandung und insbesondere in Zeiten von Big Data, KI usw. kein Problem mehr darstellt. Das jedoch ist offenbar nicht der Fall. Dies zeigen eine Reihe von Urteilen aus dem Jahr 2019. Hintergründe, Ursachenforschung und Empfehlungen:
In jüngerer Zeit ist zu beobachten, dass sich Banken im Privatkundengeschäft vermehrt um den Absatz von Versicherungen bemühen. Es häufen sich Pressemeldungen zu verschiedenen Kooperationen. Der Absatz der Versicherungen findet dabei in der Regel ausschließlich digital über eine Internetseite statt. Entweder es wird eine Sektion „Versicherungen“ auf der Website der Bank platziert oder eine separate Internetseite erstellt, auf welcher die Dienste im „Look and Feel“ der Bank angeboten werden. Vordergründig ist dieser Trend durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld und die Suche nach Margen durch Banken bedingt. Entscheidend für diese Entwicklung sind aber voraussichtlich zwei weitere Aspekte.
Die BaFin hat am 16. Januar 2020 die Aufsichtsschwerpunkte für das Jahr 2020 bekannt gegeben. Neben den für alle beaufsichtigten Unternehmen gesetzten Schwerpunkten wie Digitalisierung und Cyberrisiken, Bekämpfung von Finanzkriminalität sowie „Sustainable Finance“ sind von der BaFin auch versicherungsspezifische Schwerpunkte formuliert worden. Darunter findet sich u. a. die „Überprüfung des Umgangs der Unternehmen mit den Vorgaben des § 48a VAG für die Vertriebsvergütung“. Dabei möchte die BaFin insbesondere die Erkenntnisse der jüngsten Abfrage zu den Provisionszahlungen in der Lebensversicherung nutzen.
Digitalversicherer, Direktversicherer, künstliche Intelligenz, Data driven Marketing, InsurTechs, Vertriebsplattformen, Chat Bots, Onlineabschluss, On-Demand-Versicherung – einige Beispiele, die zeigen, dass sich der Versicherungsvertrieb der Zukunft in einem steten Wandel befindet. Doch wo findet sich in dieser rasanten Veränderung der Ausschließlichkeitsvermittler als verbliebener persönlicher Ansprechpartner und face-to-face Berater des Kunden wieder? Gibt es in einer digitalisierten Welt noch Platz für analogen Versicherungsvertrieb?
Omni-Channel-Management – Dieses Schlagwort begleitet uns nun schon seit über 15 Jahren, wenn es um die kanalübergreifende Verzahnung der Kommunikation mit dem Kunden und die Ausrichtung des Vertriebs und Marketings an die Kundenbedürfnisse geht. Warum begleitet uns und unsere Kunden dieses Thema noch immer, wenn dies doch damals schon die Antwort der Versicherungsbranche auf die sich ändernden Kundenbedürfnisse im digitalen Zeitalter, sowie zur Neukundenakquise und steigendem Umsatz mit Bestandskunden sein sollte?