Leasing OnLine

Die vier Dimensionen der Digitalen Transformation aus Sicht von Leasinggesellschaften

Um den digitalen Wandel erfolgreich zu meistern, bedarf es verschiedener Fähigkeiten und Bausteine, damit ein Unternehmen in der Lage ist, digitale Wertschöpfung zu generieren und diese an seine Kund:innen und Mitarbeiter:innen zu vermitteln. Struktur- sowie Kulturveränderungen sind dabei gleichermaßen von Bedeutung. Während Strukturveränderungen alle Technologien und Prozesse umfassen, betreffen Kulturveränderungen die Organisation und die Menschen im Unternehmen.

Das PwC-Leasing Team wünscht Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Ein aufregendes und gleichzeitig auch herausforderndes Jahr 2020 neigt sich dem Ende entgegen.

Michael Henneberger und Frank Waggershauser blicken aus Sicht von Leasinggesellschaften gemeinsam auf das hinter uns liegende Jahr zurück, welches vermutlich noch lange in Erinnerung bleiben und dessen Wirkung noch weit über den Jahreswechsel hinaus zu spüren sein wird. Dabei blicken Sie nicht nur auf die bestehenden Herausforderungen, sondern gehen auch auf sich ergebende Chancen für Leasinggesellschaften ein.

Das gesamte PwC-Leasing Team möchte sich bei Ihnen für die hervorragende Zusammenarbeit, die gemeinsamen Erlebnisse sowie das entgegengebrachte Vertrauen bedanken.

Wir wünschen Ihnen ruhige und erholsame Feiertage im Kreise der Familie sowie einen guten Start in das neue Jahr.

Wir freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit.

Bleiben Sie gesund.

Ihr PwC-Leasing Team

Konsultation der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) – Neuerungen für Leasing- und Factoringgesellschaften

Mit Datum vom 12. November 2020 hat die BaFin den Entwurf zu Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) zur Konsultation gestellt. Die Konsultationspflicht endet am 4. Dezember 2020. Mit der Veröffentlichung der finalen Verordnung wird im Jahr 2021 gerechnet.

Erfreuliche Erleichterungen ergeben sich dem Konsultationspapier nach für Leasing- und Factoringgesellschaften. Sofern diese ausschließlich das Leasing- und Factoringgeschäft betreiben, sollen diese gem. Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung künftig von der Anwendung befreit werden. Begründet wird diese Erleichterung damit, dass die Verordnung keine erhebliche Steuerungswirkung entfaltet. Weiterhin zu beachten haben Leasing- und Factoringgesellschaften allerdings die Vorgaben nach § 25a Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 KWG.

Konsultation der neuen MaRisk – Auswirkungen für Leasinggesellschaften

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 26. Oktober 2020 ihre Konsultation zum Entwurf der Neufassung der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk; Konsultation 14/2020) veröffentlicht.

Welche Bedeutung hat der von der BaFin überarbeitete MaRisk-Entwurf für Leasinggesellschaften?

Anforderungen an das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen

Hintergrund der Anpassung:

Umsetzung der Anforderungen aus den EBA-Richtlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen (Guidelines on management of non-performing and forborne exposures – NPL Guidelines).

Kernelemente:

  • Augenmerk auf die Implementierung und Weiterentwicklung von fundierten Forbearance-Methoden
  • regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit getroffener Maßnahmen
  • Definition und Klassifizierung von non-performing exposures (NPE) anhand eines klaren und konsistenten Kriterienkatalogs
  • tiefgreifendere Anforderungen an das Management von high-NPL-Instituten (Brutto-NPL-Quote > 5%)

Bedeutung für Leasinggesellschaften:

  • geringe Bedeutung für Leasinggesellschaften, da der NPL-Bestand in der Regel eher gering ist 

Anforderungen an das Auslagerungsmanagement

Hintergrund der Anpassung:

Umsetzung der Anforderungen aus den EBA-Richtlinien zu Auslagerungen (Guidelines on out-sourcing arrangements – Outsourcing Guidelines).

Kernelemente:

  • Steuerung und Überwachung von Auslagerungen hat zukünftig auf Basis einer tiefergehenden Risikoanalyse zu erfolgen
  • Die Risikoanalyse sollen spezifisch für jede Auslagerung relevante und potentielle Risikotreiber identifizieren und bewerten
  • Die laufende Überwachung von Auslagerungen soll stärker darauf abzielen, die Leistung des Auslagerungsunternehmens sicherzustellen und die mit Auslagerungen verbundenen Risiken zu steuern
  • Die Möglichkeit ein zentrales Auslagerungsmanagement sowie die Möglichkeit einer vollständigen Auslagerung der besonderen Funktionen (Risikocontrolling, Compliance und Interne Revision) auf Gruppen- bzw. Verbundebene wird unter bestimmten Umständen eingeräumt 

Bedeutung für Leasinggesellschaften:

  • hohe Bedeutung auch für Leasinggesellschaften aufgrund deren regelmäßiger Auslagerungsaktivitäten

Anforderungen an die Risikotragfähigkeitsrechnung

Hintergrund der Anpassung:

Anpassung der MaRisk-Regelungen an den überarbeiteten BaFin-Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte (ICAAP).

Kernelemente:

  • Leitfaden ist auch für Leasinggesellschaften bereits anwendbar
  • wesentliche Neuerung des BaFin-Leitfadens sind die Einführung der normativen und die Nachjustierung der ökonomischen Perspektive
  • eine Übertragbarkeit der Grundsätze und Kriterien des Leitfadens ist nicht ohne weiteres auf Finanzdienstleistungsinstitute möglich und geboten; beispielhaft wird dafür die normative Perspektive, aufgrund der fehlenden Eigenkapitalanforderungen genannt

Bedeutung für Leasinggesellschaften:

  • Anpassung der MaRisk stellen keine Neuerungen für Leasinggesellschaften dar

Anforderungen an das Notfallmanagement

Hintergrund der Anpassung:

Die Implementierung der ICT-Risks (Guidelines on ICT and Security Risk Management – ICT Guidelines) in die Vorgaben der MaRisk.

Kernelemente:

  • Identifizierung von zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen auf Basis einer Auswirkungsanalyse sowie Erstellung einer Risikoanalyse für diese Aktivitäten und Prozesse
  • Darstellung von Ersatzlösungen sowie die Rückkehr zum Normalbetrieb im Notfallkonzept basierend auf einer Übersicht über alle Aktivitäten und Prozesse
  • Regelmäßige Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit

Bedeutung für Leasinggesellschaften:

  • hohe Bedeutung für Leasinggesellschaften mangels Erleichterungsvorschriften

Zusammenfassung

Leasinggesellschaften werden zum Anwenderkreis der bevorstehenden Neuerungen im Bereich der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ zählen, folglich werden Anpassungen in der Branche zu sehen sein. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die BaFin hinsichtlich des konkreten Anwenderkreises für die einzelnen Regelungen im Rahmen der jüngst gestarteten Konsultationsphase noch eine Überprüfung vornehmen wird.

Digitale Identitäten im Leasingprozess

“Sie können Ihren Leasingvertrag auch gerne bequem von zu Hause unterzeichnen.” – Stellen Sie sich vor, solche Sätze sind bald nicht mehr reine Zukunftsmusik, sondern gehören zum Alltag in der Kommunikation mit Ihren Kunden bzw. Interessenten.

Amazon, Google und Apple – alles Unternehmen, die einen signifikanten Einfluss auf das Konsumverhalten bzw. die Anforderungen an das Kauferlebnis von uns als Konsumenten haben. Durch die Angewohnheit Wertgegenstände und / oder Dienstleistungen mit wenigen Klicks zu kaufen, sind auch bereits lang etablierte Unternehmen aus den unterschiedlichsten Industrien und Branchen gezwungen neben der Effizienzsteigerung im Back- und Middle-Office auch die Frontoffice Prozesse nachhaltig zu optimieren.

Wie ein neues Leasingsystem in wenigen Wochen ausgewählt werden kann

Nachdem das Leasinggeschäft in den 60er Jahren aufkam, wurde die steigende Nachfrage in den 80er Jahren durch die ersten Anwendungsprogramme für Leasinggesellschaften technisch unterstützt. Fast immer handelte es sich um Eigenentwicklungen, deren Entwicklungsprojekte visionäre Führungskräfte ins Leben riefen. Während sich in den Folgejahren die technische Ausstattung hinsichtlich Desktop-PCs, mobiler Endgeräte und Office-Programmen weiterentwickelte, blieb die Kernanwendung des Leasings häufig unangetastet.

Die ersten notwendigen Änderungen hatten klassische Treiber: Anbindung eines neuen Buchhaltungssystems, Implementierung einzelner Produktneuerungen oder Anpassungen zu regulatorischen Anforderungen. Für viele Entscheider waren dies zwingende Maßnahmen, deren langfristige Auswirkung, bspw. erhöhte Komplexität in der Architektur oder Instabilität durch Vielzahl an Schnittstellen, zunächst nicht wesentlich ins Gewicht fielen.

Parallel entwickelten sich auf dem Markt IT-Standardlösungen für Leasinggesellschaften – heute gibt es weltweit über 40 namenhafte Leasinglösungen, die mit Referenzen und erfolgreichen Installationen werben. Das Versprechen dieser IT Dienstleister ist bis heute die Vereinfachung der Leasingprozesse, damit sich die Leasinggesellschaften auf Ihren Kunden konzentrieren können.

Leasinggesellschaften, die heute noch das System aus den 80er oder 90er Jahren als Kernstück ihr Eigen nennen, haben häufig eine Odyssee aus Vorstudien und gescheiterten IT Implementierungen hinter sich. Mitarbeiter haben viele Tage und Wochen in stundenlangen Workshops verbracht, um Anforderungen zu erheben – mit dem Ergebnis, dass sich die Arbeit nicht ausgezahlt hat und kein neues System implementiert worden ist. Die schlechte Nachricht: Der Markt für Leasing-Standardsoftware wird zunehmend unübersichtlicher. Zu den etablierten IT Lösungen treten Entwicklungen mit modularem Aufbau und neuen Datenmodellen in Konkurrenz, sodass es nicht nur Fachlichkeit zur Auswahl, sondern auch IT-technische Erfahrung braucht.

Dennoch ist ein Systemwechsel für die meisten Leasinggesellschaften unumgänglich. Aus der Erfahrung mit Leasinggesellschaften hat das Leasing-Team PwC deshalb eine Lösung geschaffen, mit der innerhalb weniger Wochen eine IT Lösung ausgewählt und mit erfahrenen Profis implementiert werden kann.

Wie sieht diese Lösung aus?

Zur Auswahl einer neuen IT Lösung braucht es 2 Komponenten:

  • Marktkenntnis der vorhandenen IT Leasinglösungen
  • Kenntnis der fachlichen und technischen Anforderungen der Leasinggesellschaft

 

Marktkenntnis der vorhandenen IT Leasinglösungen

Das Leasing-Team der PwC hat sich die Top 20 IT Lösungen im Markt angeschaut und eine outside-in-basierte Übersicht erstellt. Für jede IT Lösung steht ein Steckbrief zur Verfügung, der neben Informationen zum Hersteller und einer Liste der Referenzkunden, auch eine Beschreibung und den Abdeckungsgrad der Leasingfunktionalitäten enthält.

Auf Basis dieser Longlist kann eine erste Einschätzung des Marktes vorgenommen werden und die Leasinggesellschaft kann qualifiziert entscheiden, welche IT Lösung detaillierter betrachtet werden soll.

 

 

Kenntnis der fachlichen und technischen Anforderungen der Leasinggesellschaft

Basierend auf vielen Jahren Erfahrung hat das Leasing-Team der PwC einen Katalog der funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen für die Auswahl einer neuen IT Lösung zusammengestellt. In gezielten Einzelinterview mit Experten der Leasinggesellschaft können die Anforderungen verfeinert oder angepasst werden, sodass innerhalb weniger Tage das Anforderungsset kundenindividuell zur Verfügung steht und die Auswahl am Markt beginnen kann.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie ein neues IT System innerhalb weniger Wochen auswählen wollen. Wir helfen Ihnen gerne.

Leasing: Eine Investition in Nachhaltigkeit?

Die Corona-Pandemie hat die Weltwirtschaft fest im Griff. Aktuell erleben wir eine beispiellose Wirtschafts- und Gesundheitskrise. Eben jene wirtschaftlichen Herausforderungen führen typischerweise dazu, dass Unternehmen weniger investieren und Projekte neu priorisieren. Das Thema Nachhaltigkeit droht dabei oftmals ins Hintertreffen zu geraten. Eine profane Möglichkeit den bevorstehenden Investitionsstau abzumildern, bieten Leasingangebote.

Leasing ermöglicht die Objektnutzung ohne Eigentumserwerb, wodurch die Liquidität des Leasingnehmers geschont wird. Im Austausch für die Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts zahlt der Leasingkunde monatliche Raten. Diese kann der Kunde häufig aus den erwirtschafteten Erträgen des Leasingobjekts (Pay-as-you-earn) realisieren. Darüber hinaus kann die ergänzende Inanspruchnahme von Serviceleistungen rund um die Objektnutzung (z. B. Wartung und Reparatur) die Plan- und Kalkulierbarkeit des Investitionsobjekts erhöhen.

Allein für das Erreichen der europäischen Energie- und Klimaziele müssten in den Mitgliedstaaten der EU laut Kommission bis 2030 jährlich zusätzlich 260 Mrd. EUR investiert werden.1 Den Finanzintermediären der Leasingwirtschaft kommt bei der Erreichung der Energie- und Klimaziele somit eine besondere Bedeutung zu.

Ein Blick auf den Straßenverkehr verdeutlicht, dass die Leasingbranche einen erheblichen Anteil des deutschen Fahrzeugmarktes finanziert, denn schon jetzt wird ein Großteil der modernen und umweltfreundlicheren Fahrzeuge geleast. Gleiches gilt für die Elektrifizierung des Automobils und den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs – auch hier macht die Finanzierungsform des Leasings den Löwenanteil aus. Am deutlichsten sichtbar werden die neuen Mobilitätskonzepte der Sharing-Economy in Großstädten, wo die Mobility-on-Demand Angebote zur gemeinschaftlichen Nutzung von Autos, Fahrrädern oder auch E-Scootern inzwischen zum festen Stadtbild gehören.

Der Erfolg der Sharing-Economy wäre ohne die Nutzung digitaler Kommunikationsangebote nicht möglich gewesen. Moderne Leasinganbieter verstehen sich deshalb nicht nur als reine Finanzierer, sondern zeitgleich als IT-Dienstleister, welche den Austausch von Gütern über internetbasierte Plattformen überhaupt erst ermöglichen. Gerade konventionelle Leasinganbieter stehen somit in der Pflicht ihr Geschäftsmodell in Anbetracht der digitalen Transformation kontinuierlich zu hinterfragen und gegebenenfalls ihre Produktpalette anzupassen.

Die Objektperspektive der Leasingbranche richtet ihr Hauptaugenmerk bereits vor Vertragsabschluss implizit auf die Ökobilanz. Denn der Leasinggeber nimmt das Objekt am Ende der Vertragslaufzeit in der Regel zurück, somit geraten umweltfreundliche Überlegungen – wie ein möglichst langer Lebenszyklus oder Wiederaufbereitungsmöglichkeiten (Refurbishing) – automatisch ins Interesse der Leasingwirtschaft. Schließlich trägt diese auch die Chancen und Risiken aus der Verwertung der geleasten Wirtschaftsgüter (Restwertrisiken).

1 Quelle: BDL

Umsatzsteuersatzsenkung bei Leasingverträgen

Die temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes im Zuge der Covid19-Krise lässt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch einige Fragen offen. Gerade im Hinblick auf sog. Dauerleistungen, zu denen auch Miete und Leasing zählen, gibt es Besonderheiten zu beachten.

 

Grundsätzlich ist bei der Frage, welcher Umsatzsteuersatz nun anzuwenden ist, stets der Zeitpunkt maßgebend, in welchem die jeweilige Leistung ausgeführt wird. Bei Lieferungen ist dies der Übergang der Verfügungsmacht und bei sonstigen Leistungen der Zeitpunkt der Vollendung.

Leasing kann als Dauerleistung nicht eindeutig als Lieferung oder sonstige Leistung qualifiziert werden. Vielmehr kommt es auf die Ausgestaltung des Leasingvertrags an, welcher Umsatzsteuertatbestand vorliegt.

 

Im Fall einer Lieferung ist der gesamte Umsatzsteuer-Betrag zu Beginn des Leasingvertrags fällig. Liegt der Beginn eines solchen Leasingvertrags also vor dem 01.07.2020 oder nach dem 01.01.2021, so werden 19% Umsatzsteuer fällig, wohingegen Leasingverträge, deren Beginn in der zweiten Jahreshälfte 2020 liegt, nur mit 16% zu Buche schlagen.

 

Bei Leasingverträgen, die als sonstige Leistung zu qualifizieren sind, wäre wie folgt zu verfahren. Die monatlichen Leasingraten und das zur Verfügung stellen des Leasinggegenstandes sind im allgemeinen als Dauerleistungen, die als Teilleistungen erbracht werden zu qualifizieren. Der Zeitraum der Leistungserbringung ist der monatliche Zeitraum. Demnach werden für die einzelnen Teilleistungen zwischen Juli und Dezember 2020 nur 16% Umsatzsteuer fällig, für die übrigen Teilleistungen (vorbehaltlich einer möglichen Verlängerung der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze) hingegen 19%.

 

Hier ergibt sich noch eine Besonderheit bei sog. Leasing-Sonderzahlungen. Solche Sonderzahlungen sind als Vorauszahlung auf jede einzelne Leasingrate zu verstehen und daher ertragsteuerlich über die Laufzeit abzugrenzen. Umsatzsteuerlich wäre für bereits geleistete Sonderzahlungen, die sich auch auf den Zeitraum Juli bis Dezember 2020 erstrecken, eine anteilige Korrektur auf 16% vorzunehmen. Bei Sonderzahlungen, die im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 geleistet werden, ist zu unterscheiden, welcher Teil der Zahlung sich auf das zweite Halbjahr 2020 bezieht bzw. darüber hinaus.

 

Ein besonderes Augenmerk gilt dem Umgang mit Sondersachverhalten, wie z.B. bei Stundungen, unvorhergesehene Kündigungen, zusätzliche Zahlungen/Erstattungen im Kilometer Leasing. Hier kann es sich um Zahlungsmodalitäten handeln (wie z.B. bei Stundungen), die ggf. keine Auswirkung auf die umsatzsteuerliche Beurteilung haben oder um Leistungen (wie beim Kilometer Leasing), für die zu beurteilen wäre, wann die Leistung vor dem Hintergrund umsatzsteuerlicher Vorschriften als ausgeführt gilt.

 

PwC, im Juli 2020

Aktuelle Leasing-Themen in Zeiten der Corona-Krise

Die Corona-Pandemie hält die Weltwirtschaft in Atem. Ein Blick auf die aktuellen Konjunktur-Prognosen zeigt, wie gravierend die Situation ist. So gehen die Volkswirte der EZB (Stand: Juni) davon aus, dass das BIP der Eurozone im Jahr 2020 um ca. 8,7 Prozent abstürzen wird. Auch der ifo-Geschäftsklimaindex deutet darauf hin, dass von einem Großteil der Unternehmen noch immer eine Verschlechterung der Geschäftslage erwartet wird. Der Index hat sich im Vergleich zum Vormonat zwar um 5,3 Zähler auf 79,5 Punkte verbessert, allerdings war der Indexwert vom April mit 74,2 Punkten auch der niedrigste jemals gemessene Wert.

Die Folgen der Corona-Krise sollen durch die Politik des billigen Geldes der Notenbanken sowie der umfangreichen Hilfspakete der Bundesregierung abgemildert werden. Die EZB legt mit der Ausweitung des bisher 750 Mrd. EUR schweren Anleihenotkaufprogrammes (PEPP) um weitere 600 Mrd. EUR den Grundstein der weiter anhaltenden Niedrigzinspolitik. Nicht umsonst gilt die Geldflut diverser internationaler Notenbanken als einer der stärksten Treiber der jüngsten Börsenrally.

Das Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung umfasst im Wesentlichen die Förderung von Technologien und Digitalisierung, Liquiditäts- und Überbrückungshilfen für Unternehmen, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten sowie temporäre Umsatzsteuersenkungen.

Neben der außergewöhnlich starken Betroffenheit einzelner Branchen (z.B. Reise- und Veranstaltungswirtschaft) geraten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen aufgrund massiver Umsatzeinbußen sowie Liquiditätsengpässen in akute Existenznöte.

Den Finanzintermediären aus dem Nicht-Bankensektor kommt bei der Wiederbelebung der deutschen Wirtschaft eine zentrale Bedeutung zu. Allein in Deutschland befinden sich Leasing-Güter im Wert von über 220 Mrd. EUR im Einsatz. Über die Hälfte der außenfinanzierten Investitionen (BDL: Stand 2/2020: 53,5 Prozent) sind der Leasingbranche zuzuordnen. Diese Entwicklung ist auf eine Reihe von Vorteilen zurückzuführen, welche Leasing als alternative Finanzierungsform mit sich bringt. Während in der Vergangenheit für den Leasingnehmer insbesondere steuerliche und bilanzielle Vorteile im Vordergrund standen, sind es heute eher der Erhalt der eigenen Liquidität, Planungssicherheit, die Vermeidung von Restwertrisiken sowie die stetige Modernisierung der Betriebsausstattung.

Im Kampf gegen die Auswirkungen der Corona-Krise dürfte Leasing als Finanzierungsform weiter an Bedeutung gewinnen. Allerdings gehen die Folgen der Pandemie auch an Leasinggesellschaften nicht spurlos vorbei, demnach müssen Anbieter zunächst einmal ihre eigene Liquidität und ausreichend freie Refinanzierungslinien sichern, um entsprechende Angebote offerieren zu können.

In den folgenden Wochen wollen wir deshalb die Auswirkungen der Konjunkturpakete auf die Leasingbranche sowie die Folgen der Krise auf das Geschäftsmodell der Branche und deren Prozesse durchleuchten. Nachfolgend finden Sie verschiedene Themenblöcke, über die wir Sie in regelmäßigen Beiträgen in Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Krise unterrichten werden.

  • Umsatzsteuersenkung
  • Adressenausfall- und Restwertrisiken
  • Digitalisierungsprozesse
  • Nachhaltigkeit

Das PwC-Leasing Team wünscht frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2020

Wie auch in dem vergangenen Jahr möchte ich zusammen mit Sabrina Riedl und Michael Benner das Jahr 2019 noch einmal mit Ihnen Revue passieren lassen. Was für unser Leasing Team das Highlight 2019 war und welcher Herausforderung die Leasingbranche im kommenden Jahr gegenübersteht, sehen Sie im PwC-Leasing Jahresrückblick 2019.

An dieser Stelle möchte ich mich im Namen meines ganzen Teams bei Ihnen für die sehr gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Wir freuen uns auf ein spannendes Jahr 2020 mit Ihnen.

Besinnliche Weihnachten und einen guten Start in das neue Jahr wünscht Ihnen,

Michael Henneberger und das gesamte PwC-Leasing Team