Kategorie: Regulatory

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Das PwC-Leasing Team wünscht Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Ein aufregendes und gleichzeitig auch herausforderndes Jahr 2020 neigt sich dem Ende entgegen.

Michael Henneberger und Frank Waggershauser blicken aus Sicht von Leasinggesellschaften gemeinsam auf das hinter uns liegende Jahr zurück, welches vermutlich noch lange in Erinnerung bleiben und dessen Wirkung noch weit über den Jahreswechsel hinaus zu spüren sein wird. Dabei blicken Sie nicht nur auf die bestehenden Herausforderungen, sondern gehen auch auf sich ergebende Chancen für Leasinggesellschaften ein.

Das gesamte PwC-Leasing Team möchte sich bei Ihnen für die hervorragende Zusammenarbeit, die gemeinsamen Erlebnisse sowie das entgegengebrachte Vertrauen bedanken.

Wir wünschen Ihnen ruhige und erholsame Feiertage im Kreise der Familie sowie einen guten Start in das neue Jahr.

Wir freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit.

Bleiben Sie gesund.

Ihr PwC-Leasing Team

Konsultation der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) – Neuerungen für Leasing- und Factoringgesellschaften

Mit Datum vom 12. November 2020 hat die BaFin den Entwurf zu Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) zur Konsultation gestellt. Die Konsultationspflicht endet am 4. Dezember 2020. Mit der Veröffentlichung der finalen Verordnung wird im Jahr 2021 gerechnet.

Erfreuliche Erleichterungen ergeben sich dem Konsultationspapier nach für Leasing- und Factoringgesellschaften. Sofern diese ausschließlich das Leasing- und Factoringgeschäft betreiben, sollen diese gem. Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung künftig von der Anwendung befreit werden. Begründet wird diese Erleichterung damit, dass die Verordnung keine erhebliche Steuerungswirkung entfaltet. Weiterhin zu beachten haben Leasing- und Factoringgesellschaften allerdings die Vorgaben nach § 25a Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 KWG.

Konsultation der neuen MaRisk – Auswirkungen für Leasinggesellschaften

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 26. Oktober 2020 ihre Konsultation zum Entwurf der Neufassung der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk; Konsultation 14/2020) veröffentlicht.

Welche Bedeutung hat der von der BaFin überarbeitete MaRisk-Entwurf für Leasinggesellschaften?

Anforderungen an das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen

Hintergrund der Anpassung:

Umsetzung der Anforderungen aus den EBA-Richtlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen (Guidelines on management of non-performing and forborne exposures – NPL Guidelines).

Kernelemente:

  • Augenmerk auf die Implementierung und Weiterentwicklung von fundierten Forbearance-Methoden
  • regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit getroffener Maßnahmen
  • Definition und Klassifizierung von non-performing exposures (NPE) anhand eines klaren und konsistenten Kriterienkatalogs
  • tiefgreifendere Anforderungen an das Management von high-NPL-Instituten (Brutto-NPL-Quote > 5%)

Bedeutung für Leasinggesellschaften:

  • geringe Bedeutung für Leasinggesellschaften, da der NPL-Bestand in der Regel eher gering ist 

Anforderungen an das Auslagerungsmanagement

Hintergrund der Anpassung:

Umsetzung der Anforderungen aus den EBA-Richtlinien zu Auslagerungen (Guidelines on out-sourcing arrangements – Outsourcing Guidelines).

Kernelemente:

  • Steuerung und Überwachung von Auslagerungen hat zukünftig auf Basis einer tiefergehenden Risikoanalyse zu erfolgen
  • Die Risikoanalyse sollen spezifisch für jede Auslagerung relevante und potentielle Risikotreiber identifizieren und bewerten
  • Die laufende Überwachung von Auslagerungen soll stärker darauf abzielen, die Leistung des Auslagerungsunternehmens sicherzustellen und die mit Auslagerungen verbundenen Risiken zu steuern
  • Die Möglichkeit ein zentrales Auslagerungsmanagement sowie die Möglichkeit einer vollständigen Auslagerung der besonderen Funktionen (Risikocontrolling, Compliance und Interne Revision) auf Gruppen- bzw. Verbundebene wird unter bestimmten Umständen eingeräumt 

Bedeutung für Leasinggesellschaften:

  • hohe Bedeutung auch für Leasinggesellschaften aufgrund deren regelmäßiger Auslagerungsaktivitäten

Anforderungen an die Risikotragfähigkeitsrechnung

Hintergrund der Anpassung:

Anpassung der MaRisk-Regelungen an den überarbeiteten BaFin-Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte (ICAAP).

Kernelemente:

  • Leitfaden ist auch für Leasinggesellschaften bereits anwendbar
  • wesentliche Neuerung des BaFin-Leitfadens sind die Einführung der normativen und die Nachjustierung der ökonomischen Perspektive
  • eine Übertragbarkeit der Grundsätze und Kriterien des Leitfadens ist nicht ohne weiteres auf Finanzdienstleistungsinstitute möglich und geboten; beispielhaft wird dafür die normative Perspektive, aufgrund der fehlenden Eigenkapitalanforderungen genannt

Bedeutung für Leasinggesellschaften:

  • Anpassung der MaRisk stellen keine Neuerungen für Leasinggesellschaften dar

Anforderungen an das Notfallmanagement

Hintergrund der Anpassung:

Die Implementierung der ICT-Risks (Guidelines on ICT and Security Risk Management – ICT Guidelines) in die Vorgaben der MaRisk.

Kernelemente:

  • Identifizierung von zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen auf Basis einer Auswirkungsanalyse sowie Erstellung einer Risikoanalyse für diese Aktivitäten und Prozesse
  • Darstellung von Ersatzlösungen sowie die Rückkehr zum Normalbetrieb im Notfallkonzept basierend auf einer Übersicht über alle Aktivitäten und Prozesse
  • Regelmäßige Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit

Bedeutung für Leasinggesellschaften:

  • hohe Bedeutung für Leasinggesellschaften mangels Erleichterungsvorschriften

Zusammenfassung

Leasinggesellschaften werden zum Anwenderkreis der bevorstehenden Neuerungen im Bereich der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ zählen, folglich werden Anpassungen in der Branche zu sehen sein. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die BaFin hinsichtlich des konkreten Anwenderkreises für die einzelnen Regelungen im Rahmen der jüngst gestarteten Konsultationsphase noch eine Überprüfung vornehmen wird.

Digitale Identitäten im Leasingprozess

“Sie können Ihren Leasingvertrag auch gerne bequem von zu Hause unterzeichnen.” – Stellen Sie sich vor, solche Sätze sind bald nicht mehr reine Zukunftsmusik, sondern gehören zum Alltag in der Kommunikation mit Ihren Kunden bzw. Interessenten.

Amazon, Google und Apple – alles Unternehmen, die einen signifikanten Einfluss auf das Konsumverhalten bzw. die Anforderungen an das Kauferlebnis von uns als Konsumenten haben. Durch die Angewohnheit Wertgegenstände und / oder Dienstleistungen mit wenigen Klicks zu kaufen, sind auch bereits lang etablierte Unternehmen aus den unterschiedlichsten Industrien und Branchen gezwungen neben der Effizienzsteigerung im Back- und Middle-Office auch die Frontoffice Prozesse nachhaltig zu optimieren.

Leasing: Eine Investition in Nachhaltigkeit?

Die Corona-Pandemie hat die Weltwirtschaft fest im Griff. Aktuell erleben wir eine beispiellose Wirtschafts- und Gesundheitskrise. Eben jene wirtschaftlichen Herausforderungen führen typischerweise dazu, dass Unternehmen weniger investieren und Projekte neu priorisieren. Das Thema Nachhaltigkeit droht dabei oftmals ins Hintertreffen zu geraten. Eine profane Möglichkeit den bevorstehenden Investitionsstau abzumildern, bieten Leasingangebote.

Leasing ermöglicht die Objektnutzung ohne Eigentumserwerb, wodurch die Liquidität des Leasingnehmers geschont wird. Im Austausch für die Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts zahlt der Leasingkunde monatliche Raten. Diese kann der Kunde häufig aus den erwirtschafteten Erträgen des Leasingobjekts (Pay-as-you-earn) realisieren. Darüber hinaus kann die ergänzende Inanspruchnahme von Serviceleistungen rund um die Objektnutzung (z. B. Wartung und Reparatur) die Plan- und Kalkulierbarkeit des Investitionsobjekts erhöhen.

Allein für das Erreichen der europäischen Energie- und Klimaziele müssten in den Mitgliedstaaten der EU laut Kommission bis 2030 jährlich zusätzlich 260 Mrd. EUR investiert werden.1 Den Finanzintermediären der Leasingwirtschaft kommt bei der Erreichung der Energie- und Klimaziele somit eine besondere Bedeutung zu.

Ein Blick auf den Straßenverkehr verdeutlicht, dass die Leasingbranche einen erheblichen Anteil des deutschen Fahrzeugmarktes finanziert, denn schon jetzt wird ein Großteil der modernen und umweltfreundlicheren Fahrzeuge geleast. Gleiches gilt für die Elektrifizierung des Automobils und den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs – auch hier macht die Finanzierungsform des Leasings den Löwenanteil aus. Am deutlichsten sichtbar werden die neuen Mobilitätskonzepte der Sharing-Economy in Großstädten, wo die Mobility-on-Demand Angebote zur gemeinschaftlichen Nutzung von Autos, Fahrrädern oder auch E-Scootern inzwischen zum festen Stadtbild gehören.

Der Erfolg der Sharing-Economy wäre ohne die Nutzung digitaler Kommunikationsangebote nicht möglich gewesen. Moderne Leasinganbieter verstehen sich deshalb nicht nur als reine Finanzierer, sondern zeitgleich als IT-Dienstleister, welche den Austausch von Gütern über internetbasierte Plattformen überhaupt erst ermöglichen. Gerade konventionelle Leasinganbieter stehen somit in der Pflicht ihr Geschäftsmodell in Anbetracht der digitalen Transformation kontinuierlich zu hinterfragen und gegebenenfalls ihre Produktpalette anzupassen.

Die Objektperspektive der Leasingbranche richtet ihr Hauptaugenmerk bereits vor Vertragsabschluss implizit auf die Ökobilanz. Denn der Leasinggeber nimmt das Objekt am Ende der Vertragslaufzeit in der Regel zurück, somit geraten umweltfreundliche Überlegungen – wie ein möglichst langer Lebenszyklus oder Wiederaufbereitungsmöglichkeiten (Refurbishing) – automatisch ins Interesse der Leasingwirtschaft. Schließlich trägt diese auch die Chancen und Risiken aus der Verwertung der geleasten Wirtschaftsgüter (Restwertrisiken).

1 Quelle: BDL

Aktuelle Leasing-Themen in Zeiten der Corona-Krise

Die Corona-Pandemie hält die Weltwirtschaft in Atem. Ein Blick auf die aktuellen Konjunktur-Prognosen zeigt, wie gravierend die Situation ist. So gehen die Volkswirte der EZB (Stand: Juni) davon aus, dass das BIP der Eurozone im Jahr 2020 um ca. 8,7 Prozent abstürzen wird. Auch der ifo-Geschäftsklimaindex deutet darauf hin, dass von einem Großteil der Unternehmen noch immer eine Verschlechterung der Geschäftslage erwartet wird. Der Index hat sich im Vergleich zum Vormonat zwar um 5,3 Zähler auf 79,5 Punkte verbessert, allerdings war der Indexwert vom April mit 74,2 Punkten auch der niedrigste jemals gemessene Wert.

Die Folgen der Corona-Krise sollen durch die Politik des billigen Geldes der Notenbanken sowie der umfangreichen Hilfspakete der Bundesregierung abgemildert werden. Die EZB legt mit der Ausweitung des bisher 750 Mrd. EUR schweren Anleihenotkaufprogrammes (PEPP) um weitere 600 Mrd. EUR den Grundstein der weiter anhaltenden Niedrigzinspolitik. Nicht umsonst gilt die Geldflut diverser internationaler Notenbanken als einer der stärksten Treiber der jüngsten Börsenrally.

Das Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung umfasst im Wesentlichen die Förderung von Technologien und Digitalisierung, Liquiditäts- und Überbrückungshilfen für Unternehmen, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten sowie temporäre Umsatzsteuersenkungen.

Neben der außergewöhnlich starken Betroffenheit einzelner Branchen (z.B. Reise- und Veranstaltungswirtschaft) geraten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen aufgrund massiver Umsatzeinbußen sowie Liquiditätsengpässen in akute Existenznöte.

Den Finanzintermediären aus dem Nicht-Bankensektor kommt bei der Wiederbelebung der deutschen Wirtschaft eine zentrale Bedeutung zu. Allein in Deutschland befinden sich Leasing-Güter im Wert von über 220 Mrd. EUR im Einsatz. Über die Hälfte der außenfinanzierten Investitionen (BDL: Stand 2/2020: 53,5 Prozent) sind der Leasingbranche zuzuordnen. Diese Entwicklung ist auf eine Reihe von Vorteilen zurückzuführen, welche Leasing als alternative Finanzierungsform mit sich bringt. Während in der Vergangenheit für den Leasingnehmer insbesondere steuerliche und bilanzielle Vorteile im Vordergrund standen, sind es heute eher der Erhalt der eigenen Liquidität, Planungssicherheit, die Vermeidung von Restwertrisiken sowie die stetige Modernisierung der Betriebsausstattung.

Im Kampf gegen die Auswirkungen der Corona-Krise dürfte Leasing als Finanzierungsform weiter an Bedeutung gewinnen. Allerdings gehen die Folgen der Pandemie auch an Leasinggesellschaften nicht spurlos vorbei, demnach müssen Anbieter zunächst einmal ihre eigene Liquidität und ausreichend freie Refinanzierungslinien sichern, um entsprechende Angebote offerieren zu können.

In den folgenden Wochen wollen wir deshalb die Auswirkungen der Konjunkturpakete auf die Leasingbranche sowie die Folgen der Krise auf das Geschäftsmodell der Branche und deren Prozesse durchleuchten. Nachfolgend finden Sie verschiedene Themenblöcke, über die wir Sie in regelmäßigen Beiträgen in Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Krise unterrichten werden.

  • Umsatzsteuersenkung
  • Adressenausfall- und Restwertrisiken
  • Digitalisierungsprozesse
  • Nachhaltigkeit

Das PwC-Leasing Team wünscht frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2020

Wie auch in dem vergangenen Jahr möchte ich zusammen mit Sabrina Riedl und Michael Benner das Jahr 2019 noch einmal mit Ihnen Revue passieren lassen. Was für unser Leasing Team das Highlight 2019 war und welcher Herausforderung die Leasingbranche im kommenden Jahr gegenübersteht, sehen Sie im PwC-Leasing Jahresrückblick 2019.

An dieser Stelle möchte ich mich im Namen meines ganzen Teams bei Ihnen für die sehr gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Wir freuen uns auf ein spannendes Jahr 2020 mit Ihnen.

Besinnliche Weihnachten und einen guten Start in das neue Jahr wünscht Ihnen,

Michael Henneberger und das gesamte PwC-Leasing Team