Die Aufrechterhaltung einer sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlich nachhaltigen Wasserversorgung macht alljährlich umfangreiche Neubau- und Instandhaltungsmaßnahmen an Netzen und Versorgunganlagen erforderlich. Soweit es sich bei diesen Maßnahmen um die erstmalige Erstellung oder die Verstärkung von Verteilungsanlagen handelt, darf gemäß § 9 Abs. 1 AVBWasserV von den Anschlussnehmern ein angemessener Baukostenzuschuss (BKZ) zur teilweisen Abdeckung der hiermit verbundenen Kosten erhoben werden. Gerade in wachsenden Kommunen führt der notwendige Ausbau der Verteilungsanlagen zu erheblichen Kosten, die sich unmittelbar über BKZ anstatt über die allgemeinen Wasserpreise refinanzieren lassen.