Am 10. Februar 2021 hat das Bundeskabinett den durch das Verkehrsministerium vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“ – das sog. Schnellladegesetz (SchnellLG) – beschlossen. Mit der Maßgabe, bis zum Jahr 2023 rund 1.000 Schnellladehubs zu installieren, soll der Markthochlauf der Elektromobilität dadurch infrastrukturell optimal vorangetrieben werden.