Nach den Brandschutzgesetzen der Bundesländer sind die Städte und Gemeinden für die Sicherstellung der flächendeckenden Löschwasserversorgung verantwortlich, jedenfalls im Hinblick auf das ortsübliche Brandrisiko (Grundschutz). Regelmäßig werden hierzu die öffentlichen Trinkwassernetze in Anspruch genommen, aus denen im Brandfall auch Löschwasser bereitgestellt wird. Es stellt sich insoweit in der Versorgungspraxis immer wieder die Frage, welche Anlagenkapazitäten und Kosten mit der Sonderaufgabe „Löschwasserversorgung“ verbunden sind.