Das BMVI hat zur weiteren Unterstützung des flächendeckenden und bedarfsorientierten Ausbaus der Landeinfrastruktur den fünften Aufruf zur Antragseinreichung veröffentlicht, mit dem die Errichtung von bis zu 7.000 Normal- und 3.000 Schnellladepunkte gefördert wird.
Was wird gefördert?
- öffentlich zugängliche Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt)
- öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur (größer als 22 Kilowatt)
Neben der Errichtung von Ladeinfrastruktur kann die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses förderfähig sein.
Wer ist antragsberechtigt?
Alle natürlichen und juristischen Personen
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Antragsstellung? Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Goerg A. Teichmann Senior Manager Infrastructure & Mobility Mobil: +49 175 2937360 |
Mark Braun Senior Associate Infrastructure & Mobility Mobil: +49 160 5471371 |