Mit seiner Entscheidung vom 16. Juli 2020 – Vf. 32-IX-20 – (www.gesetze-bayern.de; vgl. auch die Pressemitteilung vom selben Tage, www.bayern.verfassungsgerichtshof.de unter Presse) lehnte der Bayerische Verfassungsgerichtshofs den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „#6 Jahre Mietenstopp“ ab.