Rundschreiben und Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 20. April 2020 zur Beschaffung der öffentlichen Hand
PwC hat bereits Anfang April die Leitlinien, Erlasse und Rundschreiben von Europäischer Union, Bund und Ländern zur Beschaffung zusammengefasst. In ihnen erläutern die Behörden, welche vergaberechtlichen Möglichkeiten zur erleichterten Beschaffung öffentliche Auftraggeber während der Corona-Pandemie haben. Nun hat das BMI weitere Erleichterungen bei der Beschaffung für seinen Geschäftsbereich bekanntgegeben.
Bislang galt für Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb im Geschäftsbereich des BMI eine Wertgrenze von 25.000 Euro. Nun hat das BMI die Wertgrenze für seinen Geschäftsbereich erhöht, und zwar auf 100.000 Euro. Diese Wertgrenze gilt für die Vergabe von Dienstleistungen und an Lieferanten, deren geschätzter Auftragswert den EU-Schwellenwert nicht erreicht. Für oberste und obere Bundesbehörden liegt der Schwellenwert für die öffentliche Vergabe in der Regel bei 139.000 Euro. Die Erhöhung gilt mit sofortiger Wirkung und ist bis zum 15. Oktober 2020 befristet.
Es steht zu erwarten, dass auch andere Behörden für ihre Geschäftsbereiche weitere Erleichterungen für Einkauf und Beschaffung vornehmen werden, indem sie die Wertgrenzen anpassen.
Eine Zusammenfassung der bislang veröffentlichten Hinweise und Erläuterungen von EU-, Bundes- und Landesbehörden zu Vergabeverfahren und zur erleichterten Beschaffung der öffentlichen Hand während der Corona-Pandemie ist [hier 200424_Übersicht_COVID-19-Regelungen_FINAL] abrufbar. Die Tabelle wird von uns weiter aktualisiert.
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