Schlagwort: Investmentfonds

Bleiben Sie auf dem Laufenden - der Investmentfonds RSS-Feed

IDW veröffentlicht fachlichen Hinweis zu den Angaben nach § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

Der IDW IVFA hat einen fachlichen Hinweis veröffentlicht, der sich mit den Angaben nach § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB befasst. Der fachliche Hinweis ist auf der IDW-Internetseite abrufbar (Abruf des fachlichen Hinweises nur mit Registrierung möglich).

Nach § 101 Abs. 1 Nr. 5 KAGB sind in den Jahresbericht eines Publikums-Sondervermögens die Angaben nach § 134c Abs. 4 AktG aufzunehmen. Die Regelung ist aufgrund der Gesetzessystematik im KAGB auch für alle anderen Arten von Publikums-Investmentvermögen (InvAG und InvKG) anwendbar. Die Angaben umfassen Erläuterungen, wie die Anlagestrategie und deren Umsetzung mit den Regelungen des Verwaltungsvertrages vereinbar ist bzw. diese zur mittel- bis langfristigen Wertentwicklung der Vermögenswerte beiträgt. Die Angaben umfassen im Einzelnen Angaben

  • über die wesentlichen mittel- bis langfristigen Risiken,
  • über die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten,
  • zur Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung,
  • zum Einsatz von Stimmrechtsberatern,
  • zur Handhabung der Wertpapierdarlehen und zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten (§ 134c Abs. 4 AktG).

Die Angaben sind insgesamt entweder unmittelbar in den Jahresbericht aufzunehmen oder auf der Internetseite der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu veröffentlichen (§ 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB). In diesem Fall ist ein Verweis auf die Internetseite in den Jahresbericht aufzunehmen. Welche Form der Berichterstattung sich hier in der Praxis durchsetzen wird, bleibt abzuwarten, denn einige der oben genannten Angabepflichten überschneiden sich mehr oder weniger mit den bereits im Jahresbericht vorhandenen Angaben, andere sind neu und grundsätzlich sicherlich nicht spezifisch für ein konkretes Investmentvermögen.

In Ermangelung einer spezifischen Übergangsregelung im KAGB sind die Angaben grundsätzlich ab dem 1. Januar 2020 in die Jahresberichte der Investmentvermögen aufzunehmen (Art. 16 ARUG II, BGBl I, S. 2637). Hieraus folgt, dass dies auch Jahresberichte von Investmentvermögen betrifft, deren Geschäftsjahr am oder vor dem 31.12.2019 begonnen hat und im Kalenderjahr 2020 endet. Betroffen von der Angabepflicht sind jedoch ausschließlich Vermögensverwalter mit Sitz in der EU und die in auf einem geregelten Markt gehandelte Aktien investieren (§ 134a Abs. 2 Nr. 2 AktG i.V.m. Art. 1 Abs. 2 Buchst. a und Abs. 6 Buchst. b der Aktionärsrechterichtlinie).

Weitere Informationen u.a. zum Umgang mit fehlenden oder unvollständigen Angaben enthält der fachliche Hinweis des IDW IVFA.

Investmentforum 2020 – eine virtuelle Veranstaltungsreihe

Der aktuellen Situation geschuldet fand in diesem Jahr das jährliche PwC-Investmentforum nicht als Präsenzveranstaltung statt, sondern wurde durch eine virtuelle Veranstaltungsreihe ersetzt. Experten von PwC informieren Sie in den Webcasts zu aktuellen Themen und Entwicklungen in der Asset & Wealth Management Branche und beantworten Ihre Fragen.

Von Blockchain, Crypto-Custody bis hin zu IT-Sicherheit in Zeiten von Covid-19 wurden viele spannende Themen vorgestellt. Die Aufzeichnungen und Präsentationsunterlagen finden sie auf der Homepage des Investmentforums 2020.

IDW veröffentlicht fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Rechnungslegung von Investmentvermögen

Das IDW hat heute den Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Rechnungslegung von Investmentvermögen veröffentlicht. Dieser baut auf den bereits veröffentlichten allgemeinen fachlichen Hinweisen auf und beschäftigt sich explizit mit den Jahresberichten von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften.

Den fachlichen Hinweis des IDW IVFA sowie alle anderen Hinweise des IDW zur Corona-Krise finden sie hier.

 

ESMA Guidance on Accounting implications of Covid-19 and more

ESMA, the European Securities and Markets Authority, issued Guidance on accounting implications of COVID-19. In the guidance ESMA specifically talks about the accounting implications of the economic support and relief measures adopted by EU Member States in response to the COVID-19 outbreak. Additional Guidance was issued on the accounting implications of the COVID-19 outbreak on the calculation of expected credit losses in accordance with IFRS 9 (Esma 32-63-951).

ESMA issued further guidance on:

 

 
 
Weitere Informationen zu Accounting Implications finden Sie hier:
 
 
 
 

Covid-19 – IFRS Accounting Implications – Things to consider in Real Estate and Alternatives

The COVID-19 outbreak has developed rapidly in 2020, with a significant number of infections. Measures taken to contain the virus have affected economic activity, which in turn has implications for financial reporting of real estate funds, alternative investment funds and asset managers.

The implications are broad and may include the accounting for non-financial assets, financial instruments, lease agreements, revenue recognition and last but not least the going concern premises.

The following publications – written with a general background – may help to assess the impact also for real estate and alternative funds and managers:

 

 

Even though the publication „In the Spotlight – A banking industry focus on IFRS 9 expected credit losses“ has been written with the banking industry in view, the issues raised nevertheless may also be applicable to real estate or alternative investment funds:

COVID 19 Top 5 IFRS Accounting Issues for Banks

 

To stay informed: What’s coming up – Breaking issues (including COVID-19)

Publikationshinweis: Asset und Wealth Management im Blickpunkt – Aktuelle Entwicklungen der kollektiven Vermögensverwaltung im Jahr 2018

Auslegungsschreiben und Verlautbarungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind ebenso von Relevanz für das Asset und Wealth Management wie die aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene. Der folgende Beitrag stellt ausgewählte aufsichtsrechtliche und prüfungsrelevante Themen des Jahres 2018 mit Auswirkungen auf Kapitalverwaltungsgesellschaften und alternative Investmentvermögen (AIF) komprimiert dar. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der am 09.04.2018 von der BaFin veröffentlichten Auslegungsentscheidung zur Erwerbbarkeit eines AIF als Immobilien-Gesellschaft für Immobilien-Sondervermögen nach §§ 230ff. KAGB und offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen nach § 284 KAGB. Weitere Themen im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die Verlautbarungen zu Geldmarktfonds, zu Muster-Kostenbausteinen, zu den Millionenkreditmeldungen nach § 14 KWG, zum Beschwerdemanagement sowie die Änderungen der KAVerOV und der Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten (MaComp).

Der Artikel ist erschienen in der WPg Heft 09/2019.

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir Ihnen den Artikel hier nicht zur Verfügung stellen.

Die Autorinnen:

WP/StB Anita Dietrich, PwC GmbH WPG, Frankfurt am Main

WP/StB Annette Malsch, PwC GmbH WPG, Frankfurt am Main

/* */