Regulatory Blog

Finale EBA-Leitlinien zum Umgang mit Tri-Party Repos im Rahmen der Großkreditmeldungen

Am 16. Februar 2021 hat die European Banking Authority (EBA) die finalen Leitlinien zum Umgang mit Tri-Party Repos im Rahmen der Großkreditmeldungen veröffentlicht. Die Leitlinien konkretisieren die Anforderungen an die Ausnahmeregelung nach Art. 403 Abs. 3 CRR2, die für Tri-Party Repos bei der Anwendung des verpflichtenden Substitutionsansatzes in Anspruch genommen werden kann, um den operativen Aufwand für die Institute zu verringern. Der erste Anwendungszeitpunkt der Leitlinien ist – in Einklang mit der zugrunde liegenden Regelung der CRR2 – der 28. Juni 2021. Im Folgenden stellen wir Ihnen vor, welche Bedingungen an die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung geknüpft werden und wo aus unserer Sicht die wesentlichen Herausforderungen lauern.

EBA konsultiert neue bankaufsichtliche Offenlegungspflichten für ESG-Risiken

Am 1. März 2021 hat die European Banking Authority (EBA) ihr Konsultationspapier für einen technischen Standard zur Offenlegung von ESG-Risiken im Rahmen des Säule 3-Offenlegungsberichts veröffentlicht. Damit ist sie ihrem Mandat zur Konkretisierung der bankaufsichtlichen Offenlegungsanforderungen gemäß Art. 449a der CRR II nachgekommen, die zum 28. Juni 2022 in Kraft treten und von allen großen, kapitalmarktorientierten Instituten zu beachten sein werden. Die neuen Offenlegungspflichten sind im ersten Jahr jährlich, d.h. erstmals zum Stichtag 31. Dezember 2022, und anschließend in einem halbjährlichen Turnus anzuwenden.

Fit in Risk & Regulation – unser Risk & Regulation Fitness Bootcamp für zuhause!

Lässt auch Ihre Fitness nach der langen Zeit im Home Office nach? Und dies, obwohl die Herausforderungen rund um Risk & Regulation nicht weniger werden: CRR II mit neuen Melde- und Offenlegungsanforderungen und die neuen MaRisk stehen vor der Tür. Dazu kommen auch Themen wie Sustainable Finance und die Notwendigkeit zur Digitalisierung von Risk- und Regulatory-Prozessen.

Höchste Zeit also, rechtzeitig für die Risk & Regulation Saison in Form zu kommen. Am besten mit unserem online Risk & Regulation Fitness Bootcamp. So bleiben Sie auch von Zuhause aus fit in allen Themen rund um Risk & Regulation.

Webinar – FinStabDEV: Anforderungen, Herausforderungen und Lösungsansätze

Mit dem Inkrafttreten der Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung (FinStabDEV) werden in diesem Jahr neue Meldepflichten für Wohnimmobilienkredite eingeführt. Künftig müssen zusätzlich Daten erhoben und gemeldet werden. Die Liste der Verpflichtungen ist lang: Neben Daten zur Immobilie sowie Informationen zur Finanzierung und zum Darlehensnehmer und -geber sind zahlreiche weitere Datenattribute und Kennzahlen zu übermitteln.

EBA beschließt verpflichtende Teilnahme am Basel III Monitoring

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat bereits am 18. Februar eine verbindliche Teilnahme von Instituten in der Europäischen Union am sogenannten Basel III Monitoring beschlossen. Hierdurch sollen Informationen über die Auswirkungen der Finalisierung von Basel III – in der Branche oft auch als Basel IV bezeichnet – gesammelt werden. Da die Teilnahme bislang freiwillig erfolgt, fehlt es der EBA an einer hinreichend breiten und stabilen Informationsbasis, um zuverlässige Aussagen über die Auswirkungen von Basel IV machen zu können. Für die betroffenen Institute wird dies einen empfindlichen Mehraufwand zur Folge haben.

Neue Möglichkeit zur Stärkung der CET1-Quote – EBA RTS zum aufsichtsrechtlichen CET1-Abzug bilanziell aktivierter Software tritt in Kraft

Die Aufsicht schafft im Rahmen des CRR “Quick Fix” eine weitere Möglichkeit, die CET1-Quote zu stärken, indem der bisherige CET1-Abzugsbetrag für Software verringert werden kann. Viele Institute nutzen die Möglichkeit bereits zum 31.12.2020 und konnten so ihre Kapitalquote verbessern. Wie auch Sie von dieser Möglichkeit profitieren können und die Berechnung am besten automatisiert umsetzen, erfahren Sie hier.

Webinar – Die neuen CRR II-Anforderungen an Offenlegung und Meldewesen

Mit dem Erstanwendungszeitpunkt der CRR II Ende Juni 2021 gelten neue Vorgaben für Meldewesen und Offenlegung. Durch die Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes ergeben sich für Institute in Abhängigkeit von ihrer Größeneinstufung und Kapitalmarktorientierung insbesondere im Hinblick auf die Offenlegungsanforderungen zahlreiche Änderungen.

Die SSM-Prioritäten 2021: Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie dominieren auch in diesem Jahr die Aufsichtspraxis der EZB

Die COVID-19 Pandemie hat im Jahr 2020 die Realwirtschaft in einem bislang unbekannten Maße getroffen und die Widerstandsfähigkeit europäischer Banken auf eine harte Probe gestellt. Dank der koordinierten Reaktion von Regulatoren und Aufsehern (z.B. EBA mit COVID-19 bedingten Zahlungsmoratorien, EZB-Maßnahmen zur Kapital- und Liquiditätserleichterung, CRR II Quick Fix und die Verschiebung von Basel IV) konnte der Bankensektor die Krise bisher verhältnismäßig gut durchstehen und auch die Realwirtschaft weiterhin stützen. Dennoch hat die Krise ihre Spuren hinterlassen, sodass die Steuerung von Kreditrisiken wenig überraschend auf Agendapunkt 1 der SSM-Prioritäten der EZB für das Jahr 2021 steht. Daneben werden aber auch weitere Herausforderungen adressiert, die aufgrund der Pandemie ein wenig aus dem Fokus gerückt sind – von den Auswirkungen der Digitalisierung bis hin zur Behandlung von Klimarisiken.