Liquidität im Fokus der Aufsicht: Seit dem 13. Juli 2018 liegt die Delegierte Verordnung zur Anpassung der bisherigen Vorschriften fĂĽr die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) der EU Kommission vor (D-VO 2018/1620). Damit einhergehend konsultiert die European Banking Authority (EBA) seit August 2018 die daraus resultierenden Anpassungen an den LCR-Meldevordrucken (EBA/CP/2018/12). Die erstmalige BefĂĽllung der neuen Meldetemplates steht im Einklang mit dem Erstanwendungszeitpunkt der ĂĽberarbeiteten Regelungen im April 2020 und ist damit nicht mehr in allzu weiter Ferne. […]