Am 8. Juli 2020 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) den finalen Standard zum Baseler Rahmenwerk zur Bestimmung der aufsichtsrechtlichen CVA Risk Capital Charge (BCBS 507) veröffentlicht. Damit erfolgt eine erneute Überarbeitung des Basel IV CVA-Rahmenwerks, welches zunächst im Dezember 2017 zusammen mit den Regelungen zum KSA, IRB und OpRisk unter Basel IV finalisiert wurde (siehe Blogbeitrag Finalisierung von Basel III oder Basel IV: Die nächste Generation der risikogewichteten Aktiva – Teil II: CVA, operationelle Risiken und Floor-Regelungen).