Am 25. November 2019 wurde ein Maßnahmenpaket für Wertpapierfirmen unterzeichnet und im Amtsblatt der Europäischen Union am 05. Dezember 2019 veröffentlicht. Die neue Verordnung (Investment Firm Regulation – IFR) und die neue Richtlinie (Investment Firm Directive – IFD) bringen einen lang ersehnten Rahmen zu aufsichtsrechtlichen Anforderungen für Wertpapierfirmen. Künftig werden kleinere Wertpapierfirmen neuen Vorgaben zur Eigenmittelzusammensetzung und Höhe unterliegen. Regelungen zu Konzentrationsrisiken werden nun an Stelle der Großkreditvorschriften der CRR treten und Liquiditätsanforderungen werden geregelt. Es wird ebenso neue Offenlegungs- und Meldepflichten für kleinere Wertpapierfirmen geben. Verordnung und Richtlinie treten am 25. Dezember in Kraft treten und sind ab dem Sommer 2021 einzuhalten.