Am 27. November 2020 veröffentlichte die EZB nach einer öffentlichen Konsultation (sehen Sie hierzu auch unseren Blogbeitrag vom 2. Juni 2020) und einem Dialog mit den beaufsichtigten Instituten (SIs) die finale Fassung des Leitfadens zu Klima- und Umweltrisiken.
Die EZB hat in der Veröffentlichung 13 konkrete Erwartungen in Bezug auf den Umgang mit Klima- und Umweltrisiken formuliert. Auch wenn diese selbst nicht verpflichtend sind, so wurde im gleichen Schritt für 2022 eine vollständige aufsichtliche Überprüfung der Bankpraktiken für dieses Themengebiet angekündigt, die auch Bestandteil des im gleichen Jahr geplanten aufsichtsrechtlichen Stresstests sein wird. Bereits zu Beginn des Jahres 2021 sollen die Institute eine Selbsteinschätzung in Bezug auf die Umsetzung der EZB Erwartungen vornehmen und Aktionspläne entwickeln, die von der EZB analysiert und in ein Benchmarking einbezogen werden sollen.