Kategorie: BaFin

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EZB veröffentlicht finale Leitlinien zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken

Am 27. November 2020 veröffentlichte die EZB nach einer öffentlichen Konsultation (sehen Sie hierzu auch unseren Blogbeitrag vom 2. Juni 2020) und einem Dialog mit den beaufsichtigten Instituten (SIs) die finale Fassung des Leitfadens zu Klima- und Umweltrisiken.

Die EZB hat in der Veröffentlichung 13 konkrete Erwartungen in Bezug auf den Umgang mit Klima- und Umweltrisiken formuliert. Auch wenn diese selbst nicht verpflichtend sind, so wurde im gleichen Schritt für 2022 eine vollständige aufsichtliche Überprüfung der Bankpraktiken für dieses Themengebiet angekündigt, die auch Bestandteil des im gleichen Jahr geplanten aufsichtsrechtlichen Stresstests sein wird. Bereits zu Beginn des Jahres 2021 sollen die Institute eine Selbsteinschätzung in Bezug auf die Umsetzung der EZB Erwartungen vornehmen und Aktionspläne entwickeln, die von der EZB analysiert und in ein Benchmarking einbezogen werden sollen.

Erkenntnisse aus dem COVID-19-Stresstest der BaFin für LSIs

Die BaFin hat im „BaFin Journal“ vom Juli 2020 die Ergebnisse für einen speziellen COVID-19-Stresstest für die LSIs, die weniger bedeutenden Institute unter nationaler Aufsicht, veröffentlicht. Der Stresstest ist zusammen von der BaFin und von der Bundesbank aufsichtsintern, ohne direkte Beteiligung der einzelnen Institute, erfolgt. Als Ergebnis resümiert die BaFin, dass auch bei einem schweren Einbruch des Bruttoinlandsprodukts die LSIs im Durchschnitt ausreichend kapitalisiert sind – doch ist dem tatsächlich so?

BaFin ersetzt Excel-Formular zur Einreichung von LSI-Sanierungsplänen durch ein Online-Formular

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 30. Juni 2020 verkündet, dass der bisher in Form eines Excel-Formulars eingereichte „Sanierungsplan nach vereinfachten Anforderungen gem. § 19 SAG“ zukünftig in Form eines Webformulars direkt über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) befüllt und versendet werden soll. Die bisher zum Sanierungsplan für LSIs als Anlage hochzuladenden Dokumente werden demnach direkt in das Webformular als PDF importiert und zusammen mit dem eigentlichen Sanierungsplan übermittelt. Das Webformular wird sowohl für Einzelsanierungspläne als auch für Gruppensanierungspläne zum Einsatz kommen. Bezüglich der Vorgaben, die für LSI gelten verweisen wir auf unseren Blogbeitrag vom 28. Oktober 2019.

Maßnahmen der BaFin zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit deutscher Kreditinstitute im Jahr 2019

Im Bafin Journal Juni 2020 geht die Behörde auf die Schwerpunkte des Bereichs Abwicklung in 2019 ein. Zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit deutscher Kreditinstitute standen die Beseitigung von potenziellen Abwicklungshindernissen und die Verbesserung der technisch-operativen Ausstattung, die Veröffentlichung der Mindestanforderungen für die Gläubigerbeteiligung (MaBail-in) sowie der weitere Ausbau der Krisenprozesse und der Kriseninfrastruktur im Fokus.

EZB bezieht Stellung zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken

Am 20. Mai 2020 veröffentlichte die EZB zur öffentlichen Konsultation ihre Leitlinien zu Klima- und Umweltrisiken.[1] Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 25. September 2020 und ist ein erster Schritt zu einem strukturierten Dialog mit den beaufsichtigten Instituten (SIs) in Bezug auf das Management der auf Kreditinstitute einwirkenden Klima- und Umweltrisiken.

Die Veröffentlichung der Richtlinien dient einerseits der Kommunikation der Erwartungen der EZB an die Integration von Klima- und Umweltrisiken in das Risikomanagement von Kreditinstituten und andererseits als Basis für einen Dialog zwischen den Aufsichtsbehörden und der Finanzindustrie. Die Leitlinien ergänzen das Pariser Abkommen[2] und die Pläne der Europäischen Kommission für den Übergang in eine kohlenstoffarme Wirtschaft und heben die Schlüsselrolle von Kreditinstituten bei der Erreichung der in diesem Kontext gesetzten ehrgeizigen Ziele für das Jahr 2050 hervor[3].

ECB takes a stand on climate-related and environmental risks

On 20 May 2020 ECB released its guidelines on climate-related and environmental risks for public consultation[1]. The public consultation period runs until 25 September 2020 and is a first step to a structured dialogue with significant institutions (SIs).

The intention of these guidelines is to set out supervisory expectations on the integration of these risks into existing practices and initiate a dialogue between supervisors and industry. As such, it complements the Paris Agreement [2] and the European Commission’s action plans on the transition to a low-carbon economy, further recognising the key role of the financial services industry in achieving ambitious targets until 2050[3].

Kapitalplanung in der Krise: Jetzt brauchen Sie entscheidungsrelevante Informationen – schnell!

Ganz gleich, ob Sie die Auswirkungen der von der Aufsicht beschlossenen Erleichterungen auf das regulatorische und ökonomische Kapital Ihrer Bank simulieren, die Vorteilhaftigkeit der Aufnahme zusätzlicher Liquidität im Rahmen des von der EZB kürzlich beschlossenen TLTRO III-Programms analysieren oder Szenarien zu unterschiedlichen Krisenabläufen für Ihre Kapitalplanung durchrechnen: In der Regel benötigen Sie die Ergebnisse schnell und präzise.

BaFin veröffentlicht Vorgaben für LSI-Sanierungspläne mit vereinfachten Anforderungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 10. Oktober 2019 ein Excel-Formular „Sanierungsplan nach vereinfachten Anforderungen gem. § 19 SAG“ sowie einen Leitfaden mit Ausfüllhinweisen und Erläuterungen für bestimmte weniger bedeutende Institute (LSI) veröffentlicht. Das neue Formular und der Leitfaden dienen der Umsetzung der vereinfachten Anforderungen an Sanierungspläne gemäß § 19 SAG und der in Konsultation befindlichen Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen (MaSanV-E). Die Einreichung der Sanierungspläne soll zukünftig über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin erfolgen.

BaFin-Konsultation des Merkblattes zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 24. September 2019 den Entwurf eines Merkblattes zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (16/2019) für Banken, Versicherungsunternehmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften konsultiert. Das Merkblatt soll den von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen Grundsätze und Prozesse im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken aufzeigen, an denen sich diese im Sinne von sinnvollen Verfahrensweisen (Good-Practice-Ansätze) orientieren können. Für unmittelbar von der EZB beaufsichtigte Banken wird das Merkblatt nicht gelten, diese können aber das Merkblatt zur Orientierung heranziehen. Die aktuelle Konsultationsphase des Entwurfes endet am 3. November 2019.

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