Kategorie: SREP

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Implikationen der COVID-19 Pandemie auf die Kapitalplanung von Kreditinstituten

Vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie werden die Effekte der weltweit von Staaten und Aufsichtsbehörden ergriffenen Maßnahmen, die u.a. die Stabilität des Finanzsystems schützen und somit auch Beiträge zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Kreditinstituten leisten sollen, weiterhin diskutiert.

EZB gibt Ergebnisse des „Pragmatic SREP 2020“ bekannt

Am 28. Januar 2021 wurden von der EZB die Ergebnisse des „Pragmatic SREP 2020“ bekannt gegeben. Der pragmatische und damit vereinfachte SREP wurde vor dem Hintergrund der seit März 2020 andauernden Coronakrise durchgeführt und konzentrierte sich im Wesentlichen auf den Umgang der Banken mit den Herausforderungen aus der Krise sowie den Auswirkungen auf Kapital und Liquidität. Ein wesentliches Merkmal dieses pragmatischen SREP ist, dass für die weit überwiegende Anzahl der Banken die SREP Scores beibehalten wurden und auch die Kapitalanforderungen und -leitlinien (P2R und P2G) unverändert blieben.

Die zusätzlich bereits seit Frühjahr 2020 bestehenden Erleichterungen u.a. in Bezug auf die Kapital- und Liquiditätsanforderungen waren nicht Gegenstand des SREP und bleiben aktuell unverändert bestehen.

Implikationen der COVID-19 Pandemie auf das Management von Marktpreisrisiken

Hintergrund

In früheren Beiträgen dieser Reihe haben wir bereits einen Überblick über die aus der COVID-19 Pandemie resultierenden Implikationen für das Risikomanagement von Kreditinstituten gegeben. Hieran anknüpfend stellen wir in diesem Beitrag die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf das Management von Marktpreisrisiken dar.

Implikationen der COVID-19 Pandemie auf das Management von Kreditrisiken

Hintergrund

Nachdem wir bereits in früheren Beiträgen einen Überblick über die aus der COVID-19 Pandemie resultierenden, übergreifenden Implikationen für das Risikomanagement von Kreditinstituten und die Implikationen für das Management von operationellen Risiken sowie Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken gegeben haben, werden in diesem Beitrag die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf das Management von Kreditrisiken bei Kreditinstituten dargestellt.

Implikationen der COVID-19 Pandemie auf das Management von Liquiditäts- sowie Refinanzierungsrisiken

Hintergrund

Nachdem wir bereits in früheren Beiträgen einen Überblick über die aus der COVID-19 Pandemie resultierenden, übergreifenden Implikationen für das Risikomanagement von Kreditinstituten und die Implikationen für das Management von operationellen Risiken gegeben haben, werden in diesem Beitrag die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf das Management von Liquiditätsrisiken bei Kreditinstituten dargestellt. Im aktuellen Marktumfeld sollte die Sicherung der kurz- und mittelfristigen Liquidität oberste Priorität für die Banken haben. Im Folgenden stellen wir daher die von Kreditinstituten in diesem Kontext zu ergreifenden Maßnahmen dar.

Implikationen der COVID-19 Pandemie auf das Management von operationellen Risiken

Hintergrund

Nachdem wir bereits in einem früheren Beitrag einen Überblick über die aus der COVID-19 Pandemie resultierenden, übergreifenden Implikationen für das Risikomanagement von Kreditinstituten gegeben haben, werden in diesem Beitrag die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf das Management operationeller Risiken dargestellt. Im Einklang mit der CRR werden in diesem Beitrag operationelle Risiken als das Risiko von Verlusten definiert, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Prozessen, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden.

Übergreifende Implikationen der COVID-19 Pandemie auf das Risikomanagement von Kreditinstituten

Vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie werden die weltweit von Staaten und Aufsichtsbehörden ergriffenen Maßnahmen diskutiert, die u.a. die Stabilität des Finanzsystems schützen und somit auch Beiträge zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Kreditinstituten leisten sollen. Hierbei gewährte Erleichterungen bzw. Hilfestellungen betreffen jedoch nicht die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation i.S.d. § 25a KWG.