Die Guideline bezieht sich auf die Anwendung der Ausfalldefinition gem. Art. 178 und Art 47b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Die Guideline ist ab dem 02.04.2020 gültig.
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Die Guideline bezieht sich auf die Anwendung der Ausfalldefinition gem. Art. 178 und Art 47b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Die Guideline ist ab dem 02.04.2020 gültig.
Hintergrund
Nachdem wir bereits in früheren Beiträgen einen Überblick über die aus der COVID-19 Pandemie resultierenden, übergreifenden Implikationen für das Risikomanagement von Kreditinstituten und die Implikationen für das Management von operationellen Risiken sowie Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken gegeben haben, werden in diesem Beitrag die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf das Management von Kreditrisiken bei Kreditinstituten dargestellt.