Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 30. Juni 2020 verkündet, dass der bisher in Form eines Excel-Formulars eingereichte „Sanierungsplan nach vereinfachten Anforderungen gem. § 19 SAG“ zukünftig in Form eines Webformulars direkt über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) befüllt und versendet werden soll. Die bisher zum Sanierungsplan für LSIs als Anlage hochzuladenden Dokumente werden demnach direkt in das Webformular als PDF importiert und zusammen mit dem eigentlichen Sanierungsplan übermittelt. Das Webformular wird sowohl für Einzelsanierungspläne als auch für Gruppensanierungspläne zum Einsatz kommen. Bezüglich der Vorgaben, die für LSI gelten verweisen wir auf unseren Blogbeitrag vom 28. Oktober 2019.