Kategorie: Sanierungs- und Abwicklungsplanung

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BaFin ersetzt Excel-Formular zur Einreichung von LSI-Sanierungsplänen durch ein Online-Formular

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 30. Juni 2020 verkündet, dass der bisher in Form eines Excel-Formulars eingereichte „Sanierungsplan nach vereinfachten Anforderungen gem. § 19 SAG“ zukünftig in Form eines Webformulars direkt über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) befüllt und versendet werden soll. Die bisher zum Sanierungsplan für LSIs als Anlage hochzuladenden Dokumente werden demnach direkt in das Webformular als PDF importiert und zusammen mit dem eigentlichen Sanierungsplan übermittelt. Das Webformular wird sowohl für Einzelsanierungspläne als auch für Gruppensanierungspläne zum Einsatz kommen. Bezüglich der Vorgaben, die für LSI gelten verweisen wir auf unseren Blogbeitrag vom 28. Oktober 2019.

Maßnahmen der BaFin zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit deutscher Kreditinstitute im Jahr 2019

Im Bafin Journal Juni 2020 geht die Behörde auf die Schwerpunkte des Bereichs Abwicklung in 2019 ein. Zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit deutscher Kreditinstitute standen die Beseitigung von potenziellen Abwicklungshindernissen und die Verbesserung der technisch-operativen Ausstattung, die Veröffentlichung der Mindestanforderungen für die Gläubigerbeteiligung (MaBail-in) sowie der weitere Ausbau der Krisenprozesse und der Kriseninfrastruktur im Fokus.

Die EBA veröffentlicht einen Bericht über die Zusammenhänge von Sanierungs- und Abwicklungsplänen

Die EBA hat den Zusammenhang von Sanierungs- und Abwicklungsplanung analysiert (https://eba.europa.eu/eba-publishes-report-interlinkages-between-recovery-and-resolution-planning). Dabei erkennt sie inhaltlichen und prozessualen Optimierungsbedarf. Zum Einen geht es dabei um die Behebung von Inkonsistenzen zwischen den Plänen inklusive der Berücksichtigung von Wechselwirkungen, zum Anderen um die Optimierung der Zusammenarbeit der verschiedenen handelnden Parteien (Sanierungsaufsicht, Abwicklungsbehörden und Banken).

BaFin veröffentlicht Vorgaben für LSI-Sanierungspläne mit vereinfachten Anforderungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 10. Oktober 2019 ein Excel-Formular „Sanierungsplan nach vereinfachten Anforderungen gem. § 19 SAG“ sowie einen Leitfaden mit Ausfüllhinweisen und Erläuterungen für bestimmte weniger bedeutende Institute (LSI) veröffentlicht. Das neue Formular und der Leitfaden dienen der Umsetzung der vereinfachten Anforderungen an Sanierungspläne gemäß § 19 SAG und der in Konsultation befindlichen Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen (MaSanV-E). Die Einreichung der Sanierungspläne soll zukünftig über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin erfolgen.

BaFin treibt Abwicklungsplanung weiter voran

Gerät ein Institut in Schieflage und liegen die Abwicklungsvoraussetzungen vor, kann die Abwicklungsbehörde eine oder eine Kombination verschiedener Abwicklungsstrategien anwenden, um die Schieflage zu beseitigen. Dafür braucht die Aufsicht aber im Vorfeld umfangreiche Informationen um die Abwicklungsfähigkeit der Institute einzuschätzen und die Abwicklungsstrategien festzulegen. Des Weiteren müssen die sich daraus ergebenden externen Abwicklungsprozesse bei den Instituten implementiert und durch die Aufsicht in Bezug auf Sachgerechtigkeit überwacht werden. In diesem Kontext veröffentlicht die Aufsicht z.B. aktuell die MaBail-in[1] und die Meldung von Informationen für die Abwicklungsplanung (MIA). Beide Rundschreiben richtet sich an diejenigen Institute, für die die BaFin als nationale Abwicklungsbehörde zuständig ist.

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