Am 15. Juli 2019 hat die BaFin den Entwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (FinaRisikoV) veröffentlicht. Ziel der Änderungen der FinaRisikoV ist die nationale Umsetzung der EBA Leitlinien zu für SREP erhobene ICAAP- und ILAAP-Informationen (EBA/GL/2016/10) sowie der EBA Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs (EBA/GL/2018/02).