Am 20. Mai 2020 veröffentlichte die EZB zur öffentlichen Konsultation ihre Leitlinien zu Klima- und Umweltrisiken.[1] Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 25. September 2020 und ist ein erster Schritt zu einem strukturierten Dialog mit den beaufsichtigten Instituten (SIs) in Bezug auf das Management der auf Kreditinstitute einwirkenden Klima- und Umweltrisiken.
Die Veröffentlichung der Richtlinien dient einerseits der Kommunikation der Erwartungen der EZB an die Integration von Klima- und Umweltrisiken in das Risikomanagement von Kreditinstituten und andererseits als Basis für einen Dialog zwischen den Aufsichtsbehörden und der Finanzindustrie. Die Leitlinien ergänzen das Pariser Abkommen[2] und die Pläne der Europäischen Kommission für den Übergang in eine kohlenstoffarme Wirtschaft und heben die Schlüsselrolle von Kreditinstituten bei der Erreichung der in diesem Kontext gesetzten ehrgeizigen Ziele für das Jahr 2050 hervor[3].