Risk Blog

Sicherstellung der Risikotragfähigkeit bei weniger bedeutenden Instituten (LSI) Range of Practice

Im Februar 2019 hat die Deutsche Bundesbank eine neue Studie zur Risikotragfähigkeit (Range of Practice 2015-2017) vorgelegt. In der Studie werden die Risikotragfähigkeitsmeldungen von weniger bedeutenden Instituten (LSI) auf Basis des aufsichtlichen Meldewesen der Jahre 2015 bis 2017 ausgewertet. Im Ergebnis kommt die Deutsche Bundesbank zum Schluss, dass die deutschen Institute trotz einzelner struktureller Schwächen eine gute Qualität in ihrer Risikotragfähigkeitssteuerung aufweisen. Dennoch stehen die Institute aufgrund des in 2018 veröffentlichten neuen Leitfadens zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte vor bedeutendem Anpassungsbedarf.

Serie zur Internal Governance (1) – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Für Anwender aus – hinsichtlich Größe, Risikoprofil und Geschäftsmodell – sehr verschiedenen Instituten stellt sich die Frage nach dem Umfang und der Granularität der Anwendung der EBA-Guidelines on Internal Governance (revised).

Die EBA hat bei ihren Leitlinien, ähnlich wie die BaFin bei den MaRisk, von einer klaren Zuordnung bestimmter Anforderungen zu finanziellen Kenngrößen abgesehen. In beiden Regelwerken stellt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Titel I der EBA GL 2017/11) bzw. Proportionalität (AT 1 Tz. 3 der MaRisk) den Maßstab für Umfang und Granularität der Anwendung dar: Diese sind in beiden Regelwerken anhand der Eigenschaften bzw. Besonderheiten des jeweiligen Instituts zu entscheiden.

/* */