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Russland-News

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Änderungen zum Austrittsrecht eines Gesellschafters aus einer OOO – gute Nachrichten für Joint Venture


Zum 11. August 2020 traten Änderungen von Art. 23, 26 des russischen Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG RF) und Art. 94 des russischen Zivilgesetzbuches (ZGB RF) in Kraft.1

Gemäß Art. 94 Punkt 1 Nr. 1 ZGB RF und Art. 26 GmbHG RF hat jeder Gesellschafter einer russischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt OOO2) ein jederzeitiges einseitiges Austrittsrecht aus der Gesellschaft unabhängig von der Zustimmung der übrigen Gesellschafter, wenn diese Möglichkeit ausdrücklich durch die Satzung vorgesehen ist. Soll nach der Gründung der OOO eine solche Satzungsregelung neu aufgenommen werden, ist diese Satzungsänderung einstimmig zu beschließen. An diesen Regelungen hat sich nichts geändert. Weiterlesen

Steuermanöver in der IT Branche: Steuererleichterungen für die IT-Branche und wichtige Einschränkungen der Umsatzsteuerbefreiung bei der Lizensierung ausländischer Software


Im Kampf gegen die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie hat die russische Regierung bereits eine Reihe von wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen ergriffen. Wichtige Änderungen, die seit dem 1. Januar 2021 gelten, betreffen Vergünstigungen bei der Gewinnsteuer und den Sozialversicherungsabgaben für IT-Unternehmen. Im Gegenzug wurden jedoch auch erhebliche Einschränkungen der Umsatzsteuerbefreiung für die Lizensierung von Software an russische Leistungsempfänger eingeführt, die alle Branchen betreffen. Die jeweiligen Auswirkungen stellen wir nachfolgend dar. Weiterlesen

Änderungen zur Aufnahme von Unternehmen in das russische KMU-Register


Für Unternehmen, die den gesetzlich festgelegten[1] KMU-Status für sich beanspruchen können, wird das Verfahren zur Aufnahme in das einheitliche russische KMU-Register ab dem 7. November 2020 vereinfacht. [2] Zu den Aufnahmevoraussetzungen russischer Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung in das Register vgl. die Mai-Ausgabe unseres Russian Tax and Legal Newsletters zu den Maßnahmen der Russischen Föderation im Kampf gegen COVID–19.

Der Status als KMU bringt u.a. folgende Vorteile mit sich:

  • vergünstigte Kredite im Rahmen staatlicher Programme;
  • Reduzierung der Beiträge zur Sozialversicherung auf 15%;
  • weitere Steuervergünstigungen und Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19.

Bisher konnten Unternehmen nur einmal pro Jahr – am 10. August -, auf Grundlage von Unterlagen, die zur Aufnahme berechtigen (u.a. bestimmte Beschäftigtenanzahl und maximale Einkünfte) in das Register eingetragen werden. Wenn ein Unternehmen die Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllte, die Unterlagen aber verspätet einreichte, konnte es erst im nächsten Jahr in das Register aufgenommen werden.

Die Gesetzesänderungen sehen nur vor, dass das Register am 10. jedes Monats auf der Grundlage der Daten aktualisiert wird, die den Steuerbehörden am 1. des Monats zur Verfügung stehen. Wenn ein Unternehmen seine Unterlagen verspätet einreicht, werden die Angaben bei der Aktualisierung des Registers im nächsten Monat nach der Einreichung berücksichtigt – und ab diesem Zeitpunkt ist dann auch die Inanspruchnahme von KMU-Vergünstigungen möglich.

Für den Zeitraum vom 10. Januar bis zum 10. Juni sind die Informationen für das vorangegangene Berichtsjahr (z.B. 2021 – für 2019) beim Register einzureichen, nach dem 10. Juni die Berichtsdaten des Vorjahres.

Russische OOO mit ausländischer Beteiligung konnten den KMU-Status bisher nur dann erlangen, wenn den russischen Steuerbehörden die entsprechende Mitteilung durch einen russischen Wirtschaftsprüfer im Zeitraum vom 1. – 5. Juli eines laufenden Jahres vorgelegt wurden. Nunmehr kann auch hier eine monatliche Eintragung erfolgen. Damit stehen russischen KMU einschließlich russischen Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen schneller KMU-Fördermaßnahmen und Erleichterungen zur Verfügung, was zu begrüßen ist.


[1] Föderales Gesetz Nr. 209-FZ vom 24.07.2007

[2] „Über die Änderungen des Artikels 12 des Gesetzes der Russischen Föderation „Über Industrie- und Handelskammern“ uns des föderalen Gesetzes der Russischen Föderation „Über die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen“

Maßnahmen der Russischen Föderation im Kampf gegen das Coronavirus (COVID-19) – Aufhebung von Einreisebeschränkungen für ausländisches Fachpersonal


Die russische Regierung hatte am 16. März 2020 den Erlass Nr. 635-r veröffentlicht, das ein Einreiseverbot für ausländische Personen in die Russische Föderation vorsieht (vgl. unseren Blogbeitrag vom 18. März 2020).

Mit dem Erlass Nr. 1170-r vom 29. April 2020 (nachfolgend „Erlass“) hat die russische Regierung nunmehr u.a. die Einreise für bestimmtes ausländisches Fachpersonal gestattet.

Die Ausnahme gilt für Personen, die an der Einrichtung und technischen Wartung von Ausrüstung ausländischer Hersteller beteiligt sind. Die ausländischen Hersteller müssen in eine Liste eingetragen sein, die dem russischen Inlandsgeheimdienst (FSB) von der föderalen Behörde, in dessen Bereich die Tätigkeit des Käufers / Auftraggebers der im Ausland hergestellten Ausrüstung liegt, übermittelt wird.

Weitere Einzelheiten (bspw. das Inkrafttreten der Ausnahme oder die Notwendigkeit eines gültigen Visums – vgl. unseren Blogbeitrag vom 22. April 2020) regelt der Erlass nicht.

Darüber hinaus dürfen russische Staatsbürger mit doppelter Staatsbürgerschaft oder einem Aufenthaltstitel im Ausland aus Russland ausreisen.

Die am 30. April 2020 auslaufenden Einreisebeschränkungen in die Russische Föderation wurden zunächst bis auf Weiteres verlängert.

Maßnahmen der Russischen Föderation im Kampf gegen das Coronavirus (COVID-19) – Wichtige Änderungen im russischen Gesellschaftsrecht


Wegen der aktuellen Coronavirus – Situation werden auch zahlreiche gesellschaftsrechtliche Abläufe beeinträchtigt.

Ein neues Gesetz[1], das am 7. April 2020 in Kraft trat, enthält notwendige Fristverlängerungen und vereinfacht die Durchführung einzelner Abläufe:

  • Die Frist zur Abhaltung von ordentlichen Gesellschafterversammlungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und von Jahreshauptversammlungen der Aktionäre einer Aktiengesellschaft im Jahr 2020 wird bis einschließlich 30. September 2020 verlängert.
  • Bis zum 31. Dezember 2020 dürfen Beschlussfassungen einer Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft im Umlaufverfahren ohne Durchführung einer physischen Versammlung (Fernabstimmung) ausnahmsweise auch zu folgenden Gegenständen erfolgen:

– die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (des Direktorenrates);
– die Wahl der Revisionskommission (wenn die Bildung einer Revisionskommission gemäß Satzung obligatorisch ist);
– Bestellung des Wirtschaftsprüfers;
– Bestätigung des Jahresabschlusses der Gesellschaft.

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Bestätigung von Gesellschafterbeschlüssen einer russischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Änderung der Rechtslage


Das Oberste Gericht der Russischen Föderation hat am 25. Dezember 2019 die bisherige Rechtspraxis zur Bestätigung von Gesellschafterbeschlüssen einer russischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung („Obschestvo s Ogranichennoi Otvetstvennostyu“, abgekürzt: „OOO“) geändert.

Nach Art. 67.1 Punkt 3 des russischen Zivilgesetzbuches (ZGB RF) sind Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer OOO und die Zusammensetzung der Gesellschafter, die bei der Beschlussfassung anwesend waren, „zu bestätigen“.

Die Bestätigung erfolgt bei einer OOO durch einen Notar (also faktisch als Beurkundung des Beschlusses), wenn – so der Gesetzeswortlaut – eine andere Form nicht durch die Satzung der Gesellschaft oder einen einstimmig gefassten Beschluss der Gesellschafterversammlung vorgesehen ist. Eine solche andere Bestätigungsmöglichkeiten ist die Unterzeichnung des Beschlussprotokolls durch alle Gesellschafter.

In der Praxis konnte vor dem 25. Dezember 2019 eine andere Form der Bestätigung im Beschluss selbst geregelt werden und zwar unabhängig davon, ob die Satzung diese Möglichkeit zu diesem Zeitpunkt vorsah. Wurde dann das Beschlussprotokoll etwa von allen Gesellschaftern unterzeichnet, war die notarielle Beurkundung zur Wirksamkeit des Beschlusses nicht erforderlich. Weiterlesen

Veröffentlicht in Recht

Neuregelungen zum gutgläubigen Erwerb von Immobilien


Seit dem 1. Januar 2020 gelten Änderungen des russischen Zivilgesetzbuches (ZGB RF), die wesentlichen Neuregelungen zum gutgläubigen Erwerb von Immobilien enthalten. Zur Umsetzung der neuen Regelungen im ZGB RF für das Immobilienrecht ist am 1. Januar 2020 das Gesetz „Über Änderungen des Ersten Teils des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation“ vom 16. Dezember 2019 Nr. 430-FZ in Kraft getreten, dessen Ziel es ist, mehr Transparenz und Legitimität bei Transaktionen auf dem russischen Immobilienmarkt zu schaffen.

Bereits seit dem 1. März 2013 gelten in Russland Regelungen hinsichtlich Publizität und öffentlichen Glauben des Registers, wonach diejenige Person als Rechteinhaber gilt, die im Staatlichen Register für Immobilienrechte und -rechtsgeschäfte (EGRP) auch als Rechteinhaber aufgeführt ist. Weiterlesen

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Gesetzliche Neuregelungen zum Aufenthaltsrecht in Russland


Mit einem neuen Gesetz[1] werden ab 1. November 2019 die Voraussetzungen und Verfahren zur Erteilung einer Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis neu geregelt und vereinfacht.

Das russische Aufenthaltsrecht unterscheidet nunmehr zwischen 3 Typen von Aufenthaltstiteln:

  • einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (разрешение на временное проживание / razreshenie na vremennoe prozhivanie),
  • einer befristeten Niederlassungserlaubnis (вид на жительство до … лет / vid na zhitelstvo srokom do .. let) und
  • einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis (бессрочный вид на жительство / bessrochnij vid na zhitelstvo).

Der wichtigste Unterschied zum deutschen Aufenthaltsrecht besteht darin, dass eine Niederlassungserlaubnis auch befristet sein kann.

Befristete Aufenthaltserlaubnis

Die sogenannte jährliche Quotenregelung für die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis wird für bestimmte Kategorien von Ausländern abgeschafft. So kann eine befristete Aufenthaltserlaubnis ohne Berücksichtigung der staatlichen Quote an folgende Personen erteilt werden:

  • Ausländer, die in der Russischen Föderation investiert haben, wobei die Höhe der Investitionen von der Regierung festgelegt werden soll. Eine entsprechende Bestimmung wurde aber bisher noch nicht getroffen.
  • Bürger der ehemaligen UdSSR-Staaten, die in der Russischen Föderation eine Berufsausbildung oder Studium abgeschlossen haben.
  • Ausländer, die mit einem Bürger der Russischen Föderation verheiratet sind;
  • Kinder von Ausländern, die bereits eine befristete Aufenthaltserlaubnis in der Russischen Föderation erhalten haben oder gleichzeitig zusammen beantragen.

Die Bearbeitungsfrist für Anträge auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis wurde von 6 auf 4 Monate verkürzt. Weiterlesen

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Gesetzesänderung zur Liberalisierung der staatlichen Devisenkontrolle in Russland


Am 1. Januar 2020 treten Änderungen des russischen Gesetzes „Über die Devisenregulierung und Devisenkontrolle“ vom
10. Dezember 2003 Nr. 173-FZ (Devisengesetz) in Kraft, die zu einer weiteren Liberalisierung des russischen Devisenrechts führen werden, was nur begrüßt werden kann.

Das neue Gesetz beinhaltet unter anderem folgende Änderungen:

  1. Abschaffung von Repatriierungspflichten russischer Währung von in Russland ansässigen natürlichen und juristischen Personen (nach dem russischen Devisenrecht sogenannte „Deviseninländer“) bei Warenexporten sowie schrittweise bei Rohstoffexporten.

    Unter Repatriierung versteht man im russischen Devisenrecht die Pflicht in Russland ansässiger natürlicher und juristischer Personen, in bestimmten Fällen zu gewährleisten, dass Einnahmen aus grenzüberschreitenden Geschäften auf Konten in Russland zurückgeführt werden. Diese Pflicht wurde eingeführt, um die illegale Verlagerung von Gelder ins Ausland zu verhindern.

  2. Recht in Russland ansässiger Personen, unbegrenzt Konten in russischer und ausländischer Währung nicht nur bei Banken im In- und Ausland, sondern auch bei anderen im Ausland ansässigen Finanzmarktorganisationen zu eröffnen.
  3. Zulässigkeit von Zahlungen durch russische natürliche Personen auf ein ausländisches Konto einer anderen russischen natürlichen Person in Fremdwährung für geleistete Arbeiten, übergebene Waren oder erbrachte Dienstleistungen, sofern der Zahlungsempfänger sich mehr als 183 Tage im Ausland aufhält und seine Tätigkeit ohne Gründung einer juristischen Person ausübt. Die zuständigen russischen Aufsichtsbehörden sind befugt, Unterlagen von russischen Personen zum Nachweis ihrer Berechtigung zur Ausübung einer Tätigkeit ohne Gründung einer juristischen Person im Ausland zu verlangen.
  4. Aufhebung der Verpflichtung, russischen Steuerbehörden eine Übersicht über Kontobewegungen über ein ausländisches Konto vorzulegen, vorausgesetzt, dass dieses Konto bei Banken in OECD- oder GAFI-Mitgliedstaaten eröffnet wurde, die am Austausch von Finanzinformationen beteiligt sind, und dass der Gesamtbetrag der gutgeschriebenen (abgeschriebenen) Beträge für das Berichtsjahr 600.000 Rubel (ca. 8.200 Euro) oder einen entsprechenden Betrag in Fremdwährung nicht übersteigt.
  5. Vereinfachte Zahlungsverfahren für russische Universitäten und ihre Niederlassungen im Ausland mit In- und Ausländern.

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