Die Sonderwirtschaftszone im Kaliningrader Gebiet wurde auf der Grundlage des Föderalen Gesetzes vom 10. Januar 2006 N 16-FZ „Über die Sonderwirtschaftszone im Kaliningrader Gebiet“ (im Folgenden: Gesetz über die SWZ) für einen Zeitraum bis zum 1. April 2031. errichtet. Durch diese besondere Stellung sollte im Kaliningrader Gebiet die wirtschaftliche Entwicklung gefördert werden, als Ausgleich der Standortnachteile durch die Exklavenlage. Zwischendurch gab es Überlegungen, die Sonderwirtschaftszone im Kaliningrader Gebiet abzuschaffen. Doch jetzt soll die Sonderwirtschaftszone im Gegenteil gestärkt werden.
Am 5. Dezember 2017 wurde das Föderale Gesetz N 393-FZ verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurde der Geltungszeitraum der Sonderwirtschaftszone bis zum 31. Dezember 2045 verlängert. Die überwiegenden Regelungen dieses Gesetzes traten am 1. Januar 2018 in Kraft. Das Gebiet der Sonderwirtschaftszone wurde ausgeweitet und erstreckt sich nunmehr auch auf die Binnengewässer und das Küstenmeer der Russischen Föderation, die an das Territorium des Kaliningrader Gebiets angrenzen.
Zudem wurde in einigen Bereichen der Mindestbetrag der erforderlichen Investitionen gesenkt. Für Investitionsprojekte im Bereich Gesundheitswesen muss die Kapitalinvestition nur noch mindestens 10 Millionen Rubel betragen, in den Bereichen IT oder Forschung eine Million Rubel (zum Vergleich: Vorhaben in anderen Bereichen erfordern eine Mindestinvestition in Höhe von 50 Millionen Rubel). Weiterlesen