In der Rechtssache C-661/15 befasste sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage, ob eine schadhafte Ware vorliegt, wenn bei dieser zum Zeitpunkt der Einfuhr lediglich die fertigungsbedingte Gefahr besteht, dass ein Defekt auftritt – und welche Fristen in diesem Fall einschlägig sind.
In der aktuellen Ausgabe unserer Zollrecht-News erläutern wir Ihnen den Hintergrund und die Details.