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Steuern & Recht

Umsatzsteuerliche Behandlung der Garantiezusage eines Autoverkäufers


Wie sind Garantiezusagen von Autohändlern umsatzsteuerlich zu behandeln? – Diese Frage beschäftigt die Gerichte schon seit Längerem. Das Bundesfinanzministerium greift nun das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Februar 2010 auf und bezieht in seinem Schreiben vom 15. Dezember 2010 zu zwei Garantievarianten ausführlich Stellung: nämlich zum Versicherungs- und zum Kombinationsmodell. Welche Änderungen Berlin im Auge hat und wie die Umsetzung in der Praxis aussehen könnte, lesen Sie im nachfolgenden Beitrag.

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Nur im Zeitpunkt der Erstzulassung eingebautes Sonderzubehör erhöht den Listenpreis eines Firmenfahrzeugs


Mit Urteil vom 23. Januar 2009 hatte das Finanzgericht Münster entschieden, dass die Aufwendungen für die Umrüstung eines Fahrzeugs von Benzin- auf Flüssiggasbetrieb als Kosten der Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage für die Anwendung der 1%- Regelung einzubeziehen sind. Als entscheidend sah das Gericht an, dass der Gasantrieb allein dem bestimmungsgemäßen Gebrauch diene und untrennbar mit der Nutzung des Fahrzeugs verbunden sei. Dem widersprach der Bundesfinanzhof in seinem Revisions-Urteil vom 13. Oktober 2010 und stellte grundsätzlich fest, dass der Begriff der Sonderausstattung nur werkseitig zusätzlich eingebaute Ausstattungen des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung erfasst. Die im Urteilsfall nachträglich erfolgte Umrüstung des Fahrzeugs auf Gasbetrieb ändere somit nicht die Bemessungsgrundlage für die KFZ-Versteuerung.

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Neue Grundsätze zur Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezügen


In gleich fünf Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof am 11. November 2010 (Az. VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10 sowie VI R 40/10 (nv) und VI R 26/08 (nv)) Grundsätze für die Abgrenzung von Barlohn und Sachbezügen festgelegt, die sich auf die lohnsteuerliche Praxis unmittelbar auswirken. Danach entscheidet sich die Frage, ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, nach dem Rechtsgrund des zugewendeten Lohns, nämlich auf Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen danach, welche Leistungen ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber beanspruchen kann. Das oberste Finanzgericht gibt damit seine bisherige lohnsteuerliche Beurteilung von Gutscheinen auf und stellt auf grundsätzlich andere rechtlichen Aspekte ab.

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Ausnutzung unterschiedlicher nationaler Regelungen zur Mehrwertsteuer kein Steuermissbrauch


Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie soll innerhalb der Europäischen Union eine einheitliche Anwendung des Mehrwertsteuerrechts und damit weitgehende Neutralität im Binnenmarkt gewährleisten. Zu diesem Zweck sind zum Beispiel neben eindeutigen Regelungen zur Bestimmung des Besteuerungsortes auch einheitliche Begriffsverständnisse erforderlich. Obwohl der Europäische Gerichtshof im Hinblick auf den zweitgenannten Aspekt schon zahlreiche Urteile zu fällen hatte, ergeben sich nach wie vor Interpretationskonflikte. Dies belegt auch der am 22. Dezember 2010 entschiedene Fall in der Rechtssache RBS Deutschland Holdings GmbH.

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Umsatzsteuer bei Vermögensverwaltung mit Wertpapieren: Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs erbeten


Wie wird die bankmäßige Vermögensverwaltung umsatzsteuerlich behandelt? – Diese viel diskutierte Frage ist nun auf Ebene des Europäischen Gerichtshofs zu beantworten. Während der Bundesfinanzhof mit einem Urteil aus dem Jahr 2007 wie auch das Hessische Finanzgericht im Jahr 2010 für eine Umsatzsteuerbefreiung eintraten, äußerte der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung vom 28. Oktober 2010 Zweifel, ob sich die angenommene Steuerfreiheit mit hinreichender Klarheit aus der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ergibt. Nach derzeitig geltender Auffassung der Finanzverwaltung besteht allerdings ohnehin eine Steuerpflicht. – Welche Fragen den Bundesfinanzhof in diesem Zusammenhang besonders interessieren, beleuchtet der folgende Artikel.

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Besteuerung von Erstattungszinsen


Eine steuerliche Nebenleistung, die in der Abgabenordnung verankert ist, sind die Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen nach § 233 a Abgabenordnung. Sie entstehen, wenn die Festsetzung der Steuer (unter anderem der Einkommen- und der Körperschaftsteuer) zu einer Erstattung oder Nachzahlung (so genannter Unterschiedsbetrag) führt. Die Berechnung der Zinsen, die sich auf 0,5 Prozent pro vollem Monat belaufen, beginnt – grundsätzlich – 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist und endet mit Ablauf des Tags, an dem die Festsetzung wirksam wird. Wie diese Zinsen besteuert werden, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.

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Abgabe verzehrfertiger Speisen unterliegt dem ermäßigten Steuersatz


In Rahmen von Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofes hat der Europäische Gerichtshof jetzt zur umsatzsteuerlichen Problematik bei Restaurationsleistungen Stellung genommen. In drei von vier Fällen entschieden die Richter dabei zugunsten der Steuerpflichtigen: Speisen und Getränke, die Kunden an Imbissen und Kiosken sowie in Kinos vor Ort verzehren, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz.

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Kein Vorsteuerabzug für Erschließungskosten


Beabsichtigt ein Unternehmer bereits bei Empfang einer Leistung diese ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme zu verwenden, kann er einen Vorsteuerabzug selbst dann nicht in Anspruch nehmen, wenn er mit dieser Entnahme mittelbar Ziele verfolgt, die ihn zum Vorsteuerabzug berechtigen würden.

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Britische Claw-back-Besteuerung: Zinseinkünfte einer gewerblich geprägten britischen Personengesellschaft


Mit einem jüngst veröffentlichten Urteil bezieht der Bundesfinanzhof zur steuerlichen Behandlung von Zinseinkünften einer gewerblich geprägten britischen Personengesellschaft Stellung. Sind danach deutsche Kapitalgesellschaften an einer gewerblich geprägten britischen Personengesellschaft beteiligt und erzielt diese Personengesellschaft Zinsen aus der Anlage von Mitteln aus der Vermietung von in Großbritannien belegenem Grundbesitz, so dürfen die auf die deutschen Beteiligten entfallenden Zinseinkünfte in Deutschland besteuert werden.

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