März 2011
Steuern & Recht
Teilt eine US-Gesellschaft ihren Anteilseignern im Wege eines Spin-offs Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zu, so führt dies bei einem inländischen Anteilseigner (Privatanleger) nur dann zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag, wenn sich die Zuteilung nach US-amerikanischem Handels- und Gesellschaftsrecht als Gewinnverteilung – und nicht als Kapitalrückzahlung – darstellt.
Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologe künstliche Befruchtung bei organisch bedingter Sterilität eines Ehepartners sind Krankheitskosten und können als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sein. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) unter Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden.
Können Leistungsempfänger einer Familienstiftung unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen, handelt es sich bei den Leistungen um steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen. Für diese muss Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt werden.
Einer grundstücksverwaltenden GmbH, die als Komplementärin an einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft (KG) beteiligt ist, kann nicht die sogenannte erweiterte Kürzung nach Paragraf 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) gewährt werden.
Zu den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gehört die Pflicht des Unternehmers in seiner Bilanz für den Schluss eines Geschäftsjahres seine Verbindlichkeiten vollständig auszuweisen. Um die Ausweisung einer solchen Verbindlichkeit ging es auch in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Konkret war zwischen den Beteiligten die Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption streitig. Entscheidung der Richter: Für die Verpflichtung eines Kraftfahrzeughändlers, verkaufte Fahrzeuge auf Verlangen des Käufers zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in zwei Urteilen über steuerliche Aspekte einer Lotto-Servicegesellschaft zu befinden. Zum einen ging es um die Anerkennung eines Treuhandverhältnisses, das andere Urteil betraf die Frage der Gewerbesteuerfreiheit bei privaten Lotterieveranstaltern.
Schichtet der Übernehmer eines Vermögens das überlassene Vermögen in Wirtschaftsgüter um, die keinen ausreichenden Ertrag einbringen, sind die wiederkehrenden Leistungen nicht als Sonderausgaben abziehbar. Der Sonderausgabenabzug ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch dann nicht möglich, wenn die Beteiligten die geschuldeten Versorgungsleistungen an die Erträge der neu erworbenen Vermögensgegenstände anpassen.
Das Vorliegen der umsatzsteuerlichen Organschaft führt dazu, dass nur der Organträger nicht aber die Organgesellschaft Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. Alle Außenumsätze der Organgesellschaft werden folglich dem Organträger zugerechnet, der allein umsatzsteuerpflichtig und vorsteuerabzugsberechtigt ist. Erteilt eine Organgesellschaft demnach für Innenleistungen Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis an den Organträger, begründet dies für die Organgesellschaft keine Steuerschuld. Dabei ist es nach Ansicht des Bundesfinanzhofs unerheblich, ob Abrechnungsbelege und Rechnungen von der Organgesellschaft stammen oder auf diese ausgestellt sind.