Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt zu ausgewählten Fragen hinsichtlich der rückwirkenden Absenkung der Beteiligungsgrenze in Paragraf 17 Absatz 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) Stellung. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2010 die rückwirkende Anwendung der Beteiligungsgrenze für die Zeit bis zum 31. März 1999 kritisiert.