Voraussetzung für eine steuerbegünstigte Abfindung ist neben anderen, dass sich der Steuerpflichtige dem zusammengeballten Zufluss der Einnahmen nicht hat entziehen können. Diese Zwangssituation nimmt der Bundesfinanzhof auch für den Fall an, wenn der Arbeitnehmer im Konflikt mit seinem Arbeitgeber trotz bereits vereinbarter Arbeitnehmererfindervergütung nachgibt und stattdessen ein Abfindungsangebot annimmt. Die gütliche Einigung stellt nach Ansicht der obersten Finanzrichter dabei nicht den tatsächlichen Druck in Frage, dem der Arbeitnehmer ausgesetzt war.
Steuern & Recht
In einem Urteil vom 10. November 2011 (6 AZR 357/10) entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG): Ein Arbeitnehmer kann während des Insolvenzverfahrens des Arbeitgebers selbst dann nicht von einem zuvor geschlossenen Aufhebungsvertrag zurücktreten, wenn der Arbeitgeber die vereinbarte Abfindung nicht zahlt.
Zahlungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers an die bisherigen Erbbauberechtigten zur Ablösung ihres Erbbaurechts sind als Werbungskosten sofort abziehbar, wenn die Zahlung dem Abschluss eines neuen Erbbauvertrages mit höheren Erbbauzinsen dient.
Der Tod bestärkt die edelsten Gefühle und dann gibt`s Krach wegen der Lederstühle." Kurt Tucholskys Spruch könnte die Lage in den meisten Familien und Familienbetrieben nicht aktueller beschreiben. Denn Erbauseinandersetzungen bedeuten häufig Streit. Steuerlich betrachtet sind sie aber nichts anderes als die Einigung über die Aufteilung des Erbes, mit denen sich regelmäßig auch die Finanzgerichte beschäftigen müssen. Über einen solchen Fall hatte jüngst auch der Bundesfinanzhof zu entscheiden.
Die einem Gesellschafter einer landwirtschaftlichen GbR im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden bewilligte Vorruhestandsbeihilfe gehört zum Veräußerungserlös und muss im Jahr des Ausscheidens mit dem Barwert versteuert werden. Ein Wahlrecht auf Zuflussbesteuerung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.