Verpflichtet sich der Arbeitgeber vertraglich, im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mehrere Zahlungen an den Arbeitnehmer zu leisten, ist eine einheitliche Entschädigung nur anzunehmen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sämtliche Teilzahlungen „als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen“ gewährt worden sind. Weiterlesen
Steuern & Recht
Schwerpunktthemen in dieser Ausgabe: Bundesregierung bringt zwei Gesetzesvorhaben auf den Weg, unterschiedliche erbschaftsteuerliche Freibeträge unionsrechtswidrig, keine Steueranrechnung bei steuerfreien Auslandsdividenden, Zweigniederlassung ohne eigene Umsätze kein Unternehmer und vertragliche Gewinnbegrenzung bei Personengesellschaft kein Vorabgewinn. Weiterlesen
Nach dem im Verhältnis zum OECD-Musterabkommen abweichenden DBA-Wortlaut rühren von einem ehemaligen französischen Arbeitgeber gezahlte Abfindungen aus dem Arbeitsverhältnis in Frankreich her und können folglich nur dort besteuert werden. Weiterlesen
Von einem französischen Arbeitgeber gezahlte Abfindungen unterliegen in Deutschland nicht der Besteuerung. Weiterlesen
Aktuelle Informationen für das Personalwesen – Ausgabe 1, Januar 2012
Die zuständigen Behörden der beiden Staaten haben in einer Verständigungsvereinbarung das Besteuerungsrecht von Abfindungen bei Vertragsbeendigung geregelt. Die Zuordnung ist dabei abhängig vom wirtschaftlichen Hintergrund der jeweiligen Zahlung.
Im Zusammenhang mit Familienwohnheimen stehende Zuwendungen unter Lebenden sind auch dann steuerfrei, wenn die Ehe bei der Anschaffung oder Herstellung des betreffenden Objekts noch nicht bestanden hat. Zu diesen steuerfreien Zuwendungen gehören auch Abfindungen für einen Erbverzicht.
Im Zusammenhang mit Familienwohnheimen stehende Zuwendungen unter Lebenden sind auch dann steuerfrei, wenn die Ehe bei der Anschaffung oder Herstellung des betreffenden Objekts noch nicht bestanden hat. Zu diesen steuerfreien Zuwendungen gehören auch Abfindungen für einen Erbverzicht.