Eine isolierte Übertragung von 100 % der Anteile einer Gesellschaft, ohne das gleichzeitig ein sich auf das Innehaben der Anteile gründendes Unternehmen übertragen wird, stellt umsatzsteuerlich keine Geschäftsveräußerung im Ganzen dar. Nach Meinung des Finanzgerichts Nürnberg spiele sich der Asset Deal auf einer anderen Ebene ab: Es sei zu unterscheiden, zwischen einer Übertragung des Unternehmens und des Rechtsträgers. Weiterlesen
Steuern & Recht
Die bei Verträgen unter fremden Dritten bestehende Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts ist im Fall der Übertragung eines Kapitalgesellschaftsanteils, für den der Zuwendende hohe Anschaffungskosten getragen hat, nicht alleine wegen eines Freundschaftsverhältnisses zwischen dem Zuwendenden und dem Empfänger als widerlegt anzusehen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 9. Mai 2017.
Das Finanzgericht Hamburg hat erneut Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung des § 8c des Körperschaftsteuergesetzes geäußert und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Gegenstand der aktuellen Vorlage ist die Regelung, wonach der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft vollständig wegfällt, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 Prozent der Anteile übertragen werden. Damit wird eine weitere Variante der höchst umstrittenen Verlustabzugsbeschränkung auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt. Das Finanzgericht hat jetzt die amtliche Begründung des Beschlusses veröffentlicht. Weiterlesen
Wurde als Gegenleistung für die Übertragung einer GmbH-Beteiligung ein Kaufpreis vereinbart, ist dessen Nennwert zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung für die Bestimmung des Veräußerungspreises maßgeblich. Akzeptiert der Veräußerer eine Forderungsabtretung an Erfüllung statt, hat die Werthaltigkeit der abgetretenen Forderung keine Auswirkungen auf die Höhe des Veräußerungspreises. Weiterlesen
Die Abtretung eines kaufvertraglichen Anspruchs auf Übertragung von mindestens 95 Prozent der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft und die Begründung der Verpflichtung dazu unterliegen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht der Grunderwerbsteuer. Gleiches gilt für die Übertragung der Gesellschaftsanteile vom bisherigen Gesellschafter unmittelbar auf den Abtretungsempfänger.
Wurde als Gegenleistung für die Übertragung einer GmbH-Beteiligung ein Kaufpreis vereinbart, ist dessen Nennwert zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung für die Bestimmung des Veräußerungspreises maßgeblich. Akzeptiert der Veräußerer eine Forderungsabtretung, hat die Werthaltigkeit der abgetretenen Forderung keine Auswirkungen auf die Höhe des Veräußerungspreises. Weiterlesen
Kann das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GmbH nicht nur ertragsteuerliche, sondern zusätzlich auch noch schenkungsteuerliche Konsequenzen haben? Diese Frage hat der Bundesfinanzhof in einem Fall verneint, in dem die Gesellschafterin einer GmbH ihren Geschäftsanteil zu einem unterhalb des gemeinen Wertes liegenden Kaufpreis an die GmbH veräußert hatte: Es handelte sich insoweit um eine (gemischte) verdeckte Einlage des Anteils in das Vermögen der GmbH .
Die Vereinbarung, dass die Kommanditisten einer grundbesitzenden KG bis auf einen gegen eine von der KG zu leistende Abfindung aus dieser ausscheiden und ihre Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH auf den verbleibenden Kommanditisten übertragen, löst noch keine Grunderwerbsteuer aus. Der Grunderwerbsteuer unterliegt erst der Vollzug der Vereinbarung.
Die Verschmelzung einer Grundvermögen besitzenden KG auf eine andere KG löst grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer aus, wenn es zu keiner Verschiebung der Beteiligungsverhältnisse kommt. Bei Anteilübertragung eines Gesamthänders auf eine Kapitalgesellschaft kommt es bei doppel- bzw. mehrstöckigen Personengesellschaften hinsichtlich der Begünstigungsprüfung auf die Beteiligungsverhältnisse an der Obergesellschaft an. Weiterlesen
Die sog. Gesamtplanrechtsprechung des Bundesfinanzhofes und darauf folgend die Verlustverrechnung mit aufzudeckenden stillen Reserven findet keine Anwendung, wenn sich der Steuerpflichtige bewusst für die Übertragung von Wirtschaftsgütern in Einzelakten entscheidet und sich diese Schritte zur Erreichung des Gesamtzieles als notwendig erweisen, auch wenn dem Ganzen ein vorab erstelltes Konzept zugrunde liegt und die Übertragungen in unmittelbarer zeitlicher Nähe zueinander erfolgen. Weiterlesen