Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Anteilsvereinigung beim Rückerwerb von Anteilen auch dann nicht steuerpflichtig ist, wenn nicht der Ersterwerb, sondern nur der Rückerwerb einen Erwerbsvorgang im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) ausgelöst hat. Weiterlesen
Steuern & Recht
Das Bundesfinanzministerium plant die Einbringung eines Gesetzentwurfs, der auf den Vorschlägen der Finanzministerkonferenz aus November 2018 basiert. Derzeit ist vorgesehen, die Regelungen in ein Jahressteuergesetz 2019 aufzunehmen, das nach derzeitigem Stand wohl Ende April im Kabinett beraten werden soll. Weiterlesen
Der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft ändert sich mittelbar, wenn ein an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligter Gesellschafter mit einem oder mehreren Treugebern vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diese zu halten. Darüber hinaus müssen die geschlossenen Treuhandvereinbarungen im maßgeblichen Fünfjahreszeitraum dazu führen, dass den Treugebern mindestens 95 Prozent der Anteile am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft als neuen Gesellschaftern zuzurechnen sind.
Die Verschmelzung einer Grundvermögen besitzenden KG auf eine andere KG löst grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer aus, wenn es zu keiner Verschiebung der Beteiligungsverhältnisse kommt. Bei Anteilübertragung eines Gesamthänders auf eine Kapitalgesellschaft kommt es bei doppel- bzw. mehrstöckigen Personengesellschaften hinsichtlich der Begünstigungsprüfung auf die Beteiligungsverhältnisse an der Obergesellschaft an. Weiterlesen
Die im Zuge eines Beteiligungswechsels an einer Personengesellschaft angefallene Grunderwerbsteuer stellt keine Anschaffungskosten der erworbenen Kommanditanteile oder des vorhandenen Grundbesitzes der Objektgesellschaft dar. Sie ist als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Entscheidend ist nämlich nicht die geänderte Sachherrschaft in Bezug auf den einzelnen Neugesellschafter, sondern die geänderte Zuordnung der Gesellschaftsgrundstücke auf Gesellschaftsebene. Weiterlesen
Eine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft kann sich auch unter dem Gesamtbild der Verhältnisse ergeben und dazu führen, dass Grunderwerbsteuer anfällt – nämlich dann, wenn aufgrund spezieller Vereinbarungen ein noch verbliebener Restanteil abweichend vom Zivilrecht dem Neugesellschafter wirtschaftlich zuzurechnen ist. Weiterlesen
Verkauft ein Kommanditist einer grundbesitzenden GmbH & Co. KG seine Gesellschaftsbeteiligung an den einzigen anderen Kommanditisten und ist die KG die einzige Gesellschafterin ihrer (kapitalmäßig nicht beteiligten) Komplementär-GmbH, so ist der grunderwerbsteuerliche Tatbestand einer Anteilsvereinigung erfüllt. Weiterlesen
Vereinigen sich mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft in der Hand einer Erbengemeinschaft, wird diese grunderwerbsteuerlich so behandelt, als habe sie das Grundstück von der Gesellschaft erworben. Auf die einzelnen Erbanteile der Miterben ist dagegen nicht abzustellen, weil die Erbengemeinschaft als einheitlicher Rechtsträger anzusehen ist. Ein späterer darüberhinausgehender Hinzuerwerb unterliegt jedoch nicht nochmals der Steuer. Weiterlesen
Die formwechselnde Umwandlung einer KG in eine GmbH führt zu einer schädlichen Anteilsveränderung und zur grunderwerbsteuerpflichtigen Übertragung des gesamthänderisch gehaltenen Grundbesitzes der KG – der Grundstückswert muss nach den Vorgaben im Bewertungsgesetz ermittelt werden. Weiterlesen
Der grunderwerbsteuerliche Tatbestand der Anteilsvereinigung von mindestens 95% in einer Hand ist nicht (mehr) erfüllt, wenn durch einen Rückerwerb innerhalb von zwei Jahren diese Grenze wieder unterschritten wird. Auch dann, wenn es nicht zu einem kompletten Rückkauf der ursprünglich erworbenen Anteile kommt. Weiterlesen