Bei einer über eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft vermittelten (mittelbaren) Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist für eine Anteilsvereinigung i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG der Anteil am Vermögen der Personengesellschaft und nicht die sachenrechtliche Mitberechtigung am Gesamthandsvermögen maßgebend. Hält der Erwerber bereits unmittelbar oder mittelbar mindestens 95 % der Anteile am Vermögen der grundbesitzenden Personengesellschaft, ist ein weiterer unmittelbarer oder mittelbarer Anteilserwerb nicht mehr nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG steuerbar. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Weiterlesen
Steuern & Recht
Wird ein Erwerbsvorgang i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) zwar innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer rückgängig gemacht, war er aber nicht ordnungsgemäß angezeigt worden, schließt § 16 Abs. 5 GrEStG den Anspruch auf Nichtfestsetzung der Steuer oder Aufhebung der Steuerfestsetzung aus. Ist nach § 17 Abs. 2, 3 GrEStG eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen, ist der Erwerbsvorgang gegenüber dem dafür zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Weiterlesen
Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs in Sachen vorläufiger Rechtsschutz kann eine im Inland weder als Kapital- noch als Personengesellschaft rechtsfähige Briefkastengesellschaft nicht Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft erwerben. Weiterlesen
Bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar an einer grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist, ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs als Anteil die Beteiligung am Gesellschaftskapital und nicht die sachenrechtliche Beteiligung am Gesamthandsvermögen maßgebend.
Eine Anteilsvereinigung aufgrund Einbringung schenkweise erhaltener Gesellschaftsanteile in eine Kommanditgesellschaft ist nicht von der Grunderwerbsteuer befreit. Weiterlesen
Der Antrag auf einen den gemeinen Wert des Einbringungsgegenstands unterschreitenden Wertansatz darf nur bis zur erstmaligen Abgabe der nächsten auf den Einbringungszeitpunkt folgenden Schlussbilanz (steuerliche Jahresschlussbilanz) beim Finanzamt gestellt werden. Für den Ablauf der Frist kommt es nach Meinung des Bundesfinanzhofs nicht darauf an, ob die eingereichte Bilanz den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung oder den steuerbilanzrechtlichen Sonderregeln entspricht. Weiterlesen
Erwirbt ein Miterbe bei der Erbauseinandersetzung einen zum Nachlass gehörenden Anteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft und führt dieser Erwerb zu einer Vereinigung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft, ist die Anteilsvereinigung nicht von der Grunderwerbsteuer befreit.
Der einzige verbleibende Gesellschafter einer grundbesitzenden GmbH verwirklicht den Tatbestand einer Anteilsvereinigung auch dann, wenn nicht er selbst, sondern die GmbH den Geschäftsanteil des anderen Gesellschafters kauft. Zu diesem Ergebnis kam der Bundesfinanzhof in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung.
Grunderwerbsteuer entsteht nicht nur bei Grundstücksverkäufen, sondern auch bei maßgeblichen Veränderungen in der Beteiligungsstruktur von Gesellschaften mit Grundstückseigentum. Bei der Prüfung, ob bei einer zwischengeschalteten Gesellschaft die erforderliche Beteiligungsquote von 95 Prozent erreicht ist, bleiben nach einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs Anteile, die eine 100%ige Tochtergesellschaft der Gesellschaft an dieser hält, ebenso unberücksichtigt wie Anteile, die die Gesellschaft selbst hält.
Soweit die zu einer Anteilsvereinigung führende Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft im Rahmen einer gemischten Schenkung erfolgt, ist nur der entgeltliche Teil des Erwerbs grunderwerbsteuerpflichtig. Als Bemessungsgrundlage sind die festgestellten Grundbesitzwerte anzusetzen, soweit sie auf den entgeltlichen Teil entfallen. Weiterlesen