Das Ergebnis des Urteils zuerst: die Anwartschaft auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist keine Beteiligung und deshalb bei der Bestimmung der Beteiligungshöhe im Sinne des Einkommensteuergesetzes nicht zu berücksichtigen. Weiterlesen
Das Ergebnis des Urteils zuerst: die Anwartschaft auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist keine Beteiligung und deshalb bei der Bestimmung der Beteiligungshöhe im Sinne des Einkommensteuergesetzes nicht zu berücksichtigen. Weiterlesen