Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Zuge der (einvernehmlichen) Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, sind tatsächliche Feststellungen zu der Frage, ob der Arbeitnehmer dabei unter tatsächlichem Druck stand, regelmäßig nicht notwendig. Weiterlesen
Steuern & Recht
Eine anlässlich der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung ist auch dann ermäßigt zu besteuern, wenn der Zahlung ein einvernehmlicher Auflösungsvertrag zu Grunde liegt. So lautet das Ergebnis des Finanzgerichts Münster. Weiterlesen