Die Steuerschuldnerschaft eines Bauträgers entfällt unabhängig davon, ob der Bauträger als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an den Bauleistenden erstattet. Dieser Meinung ist das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil und befindet sich damit möglicherweise in Widerspruch zu einer Entscheidung der obersten Steuerrichter. Weiterlesen
Steuern & Recht
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zu den Voraussetzungen der Rückabwicklung in Bauträgerfällen, zur Änderung der betreffenden Umsatzsteuerfestsetzung und zur Festsetzung von Erstattungszinsen entschieden. Weiterlesen
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Das Bundesfinanzministerium hat ihr Anwendungsschreiben zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen aktualisiert und der anderslautenden BFH-Rechtsprechung zur Frage der Rückgängigmachung der beim Bauträger rechtswidrig vorgenommenen Besteuerung angepasst. Weiterlesen
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Mit einem weiteren Urteil bezieht der Bundesfinanzhof zur Abwicklung der sogenannten Bauträgerfälle Stellung. Danach kann eine Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht.
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Der Bundesfinanzhof hält in einem weiteren Fall daran fest, dass die Rechtmäßigkeit der nachträglich geänderten Umsatzsteuerbescheide in Bauträgerfällen ernstlich zweifelhaft ist. Überdies bestünden auch Zweifel, ob der in der Person des Bauleistenden entstandene Steueranspruch – wegen der damaligen (vom späteren BFH-Urteil abweichenden) Verwaltungsanweisung – inzwischen uneinbringlich geworden ist. Weiterlesen
Bauträger kommen nicht mehr als Steuerschuldner nach der sog. Reverse-Charge-Regelung gemäß § 13 b Umsatzsteuergesetz in Betracht, da sie keine Bauleistungen im Sinne dieser Vorschrift erbringen, sondern bebaute Grundstücke liefern. Nach der hierzu ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hat der Bundesfinanzhof den Anwendungsbereich dieser gesetzlichen Bestimmung deutlich eingeschränkt. Weiterlesen