Wohnungen, die eine Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte zur Nutzung überlässt, gehören nur zum begünstigten Vermögen, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Auf die Anzahl der vermieteten Wohnungen kommt es nicht an. Weiterlesen
Steuern & Recht
Hat sich die Beteiligung des Gesellschafters einer Personengesellschaft durch begünstigten Erwerb erhöht, können bei einer anschließenden Veräußerung von Gesellschaftsanteilen die für Betriebsvermögen geltenden erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen nur insoweit entfallen, als der Gesellschafter nach der Veräußerung nicht mehr in Höhe des begünstigt erworbenen Gesellschaftsanteils beteiligt ist. Weiterlesen
Ein Schenker ist nur dann unmittelbar am Nennkapital einer Kapitalgesellschaft beteiligt und kann die erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen des § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG (Verschonungsregelung) in Anspruch nehmen, wenn er zivilrechtlich deren Gesellschafter war. Eine mittelbare Beteiligung genügt nicht. Weiterlesen