Die deutsche Regelung, private Versorgungsleistungen eines beschränkt Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Übertragung von Ertrag bringendem inländischen Vermögen nicht zum Abzug als Sonderausgaben zuzulassen, verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Dies hat der Europäische Gerichtshof im Februar 2015 entschieden. Das Bundesfinanzministerium zieht nun nach und wendet die richterlichen Grundsätze bis zu einer späteren – wie auch immer gearteten – gesetzlichen Neuregelung an. Weiterlesen
Steuern & Recht
Der Bundesfinanzhof erachtet die Gesetzeslage hinsichtlich der Einschränkung des Sonderausgabenabzugs für beschränkt Steuerpflichtige nicht als zweifelsfrei und hat daher ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet. Weiterlesen
Ein einheitliches Pauschalhonorar für mehrere von einem ausländischen Vergütungsgläubiger zu erbringende Leistungen kann zu unterschiedlichen Einkünften führen und ist daher für Zwecke des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 4 Einkommensteuergesetz aufzuteilen, sofern nicht einer der Leistungen eine untergeordnete Bedeutung zukommt.
Bei Bemessung der Abzugsteuer für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung an beschränkt Steuerpflichtige Vergütungsgläubiger dürfen Zahlungen für den Erwerb einer Unterlizenz, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwertung des Lizenzrechts stehen, mindernd berücksichtigt werden. Der Steuereinbehalt ist folglich auf Nettobasis vorzunehmen.
Die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen kann durch die Berücksichtigung von Betriebsausgaben oder Werbungskosten gemindert werden. Das Bundesfinanzministerium hat dazu jetzt einen Anwendungserlass für die Zeit vor 2009 herausgegeben.