Artikel 15 Absatz 4 des DBA-Schweiz zur Frage der Besteuerungszuordnung bei leitenden Angestellten setzt nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs keine Eintragung der Funktion des Steuerpflichtigen in das Handelsregister voraus. Die anders lautende Regelung in der betreffenden Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen verstöĂt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes. Weiterlesen
Steuern & Recht
GrenzĂŒberschreitende SteuerfĂ€lle zwischen Deutschland und der Schweiz sind und bleiben ein Dauerbrenner: Wie Sie schon in der Ausgabe April 2010 Ihres Mandantenmagazins steuern+recht lesen konnten, entschied der Bundesfinanzhof inzwischen mehrfach, dass die TĂ€tigkeit eines leitenden Angestellten fĂŒr eine schweizerische Kapitalgesellschaft, die unter Artikel 15 Absatz 4 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz fĂ€llt, auch insoweit âin der Schweiz ausgeĂŒbtâ wird, als sie tatsĂ€chlich auĂerhalb der Schweiz verrichtet wird. Dennoch war diese Thematik erneut Gegenstand einer finanzgerichtlichen Auseinandersetzung. Um welche Streitfrage es konkret ging, lesen Sie im nachfolgenden Beitrag.