Das Finanzgericht Hessen hat das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Sachen „A/S Bevola, Jens W. Trock ApS“ zum Anlass genommen, finale ausländische Betriebsstättenverluste im Inland mit dem Hinweis zum Abzug zuzulassen, dass die frühere EU-Rechtsprechung in Sachen Timac Agro überholt sei. Weiterlesen
Steuern & Recht
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Herzlich Willkommen zur einhundertzweiundsiebzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen: Weiterlesen
Die Hinzurechnung von früheren Verlusten einer österreichischen Betriebsstätte anlässlich deren konzerninterner Veräußerung ist mit EU-Recht vereinbar und wird nicht durch die Niederlassungsfreiheit beschränkt. Der Europäische Gerichtshof sieht zwei Hauptgründe: Die Sicherung der Kohärenz des deutschen Steuerrechts und die DBA-Besteuerungsbefugnis des Belegenheitsstaats (Österreich). Weiterlesen
Das Finanzgericht Köln hat dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Behandlung sog. finaler Verluste und zur Hinzurechnungsbesteuerung nach dem damaligen § 2a Einkommensteuergesetz vorgelegt. Konkret geht es um die Hinzurechnung österreichischer Betriebsstättenverluste und die Frage, ob diese Verluste tatsächlich ins Inland „importiert“ werden müssen, obwohl die ausländischen Einkünfte durch ein Doppelbesteuerungsabkommen von der deutschen Besteuerung freigestellt wurden. Weiterlesen
Veräußert eine Gesellschaft ihre in einem anderen EU- oder EWR-Staat befindliche Betriebsstätte an eine verbundene ausländische Gesellschaft, können die zuvor für die veräußerte Betriebsstätte beim Stammhaus abgezogenen Verluste nicht nachbesteuert werden. Mit einem Urteil in einem dänischen Fall bestätigt der Europäische Gerichtshof aktuell seine bisher zu diesem Themenkomplex ergangene Rechtsprechung. Weiterlesen
Erneut muss sich der Europäische Gerichtshof, diesmal in einem dänischen Fall, mit den Grundsätzen zur Niederlassungsfreiheit beschäftigen. Die Generalanwältin hält die Nachbesteuerung der durch das dänische Stammhaus genutzten Verluste ihrer ausländischen Betriebsstätten für nicht mit dem Recht der Niederlassungsfreiheit vereinbar. Weiterlesen
Hat der Erblasser einen Verlust aus einer ausländischen Betriebsstätte nach den Bestimmungen des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft – kurz AuslInG – abgezogen, so ist der entsprechende Betrag bei der Besteuerung des Erben hinzuzurechnen, wenn in dessen Person die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.