Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus einem Aktientausch erfolgt anhand des Börsenkurses zum Zeitpunkt der Erfüllung der Gegenleistungspflicht (d. h. der Einbuchung der Aktien in das Depot des Veräußerers) und nicht anhand des Börsenkurses zum Zeitpunkt der vorangegangenen notariellen Vereinbarung. Weiterlesen
Steuern & Recht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Urteilen seine Rechtsprechung zur Teilwertabschreibung bei börsennotierten Aktien präzisiert und erneut klargestellt, dass von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung dann auszugehen ist, wenn der Börsenkurswert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist.