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Steuern & Recht

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Unpfändbarkeit der Corona-Überbrückungshilfe


Die sog. Corona-Überbrückungshilfe, die nach den Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen für kleine und mittelständische Unternehmen gezahlt wird, ist jedenfalls bei summarischer Prüfung nach § 319 AO i.V.m. § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar. Die zur sog. Corona-Soforthilfe in einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangene Rechtsprechung ist auf die Corona-Überbrückungshilfe übertragbar (vgl. u.a. BFH vom 09. Juli 2020, VII S 23/20 AdV). Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Beschluss entschieden. Weiterlesen

BMF: Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – Antragsformulare, Arbeitshilfe sowie Erläuterungen und Unterrichtungen zur Anlage 32c


Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Antragsformulare für Zwecke der Antragstellung nach § 32c EStG für die Jahre 2016 und 2019 auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt. Weiterlesen