Unverzinsliche betriebliche Verbindlichkeiten aus Darlehen, die ein Angehöriger einem Gewerbetreibenden, Selbständigen oder Land- und Forstwirt gewährt, sind abzuzinsen, wenn der Darlehensvertrag unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich anzuerkennen ist. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs hiergegen nicht. – Gegen das betreffende Urteil wurde inzwischen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.
Steuern & Recht
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Verpfändet ein an einem Darlehensverhältnis nicht beteiligter Dritter einen GmbH-Anteil zur Sicherung des Darlehens, so kann die Vergütung, die der Dritte dafür erhält, entweder zu Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen oder zu Einkünften aus Leistungen i.S. des § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz führen.
Teilwertabschreibungen von Darlehensforderungen im Konzern sind nach der bis 2007 geltenden Fassung des Außensteuergesetzes nicht allein deswegen dem steuerlichen Einkommen wieder hinzuzurechnen, weil das Darlehen ohne jede Sicherheit gewährt wurde. Das Finanzamt hatte die mangelnde Fremdüblichkeit einer solchen Vereinbarung gerügt, der Bundesfinanzhof sieht dies differenzierter. Weiterlesen
Ein Darlehen gehört nur dann nicht zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft, wenn festgestellt werden kann, dass keine wesentliche betriebliche Veranlassung für seine Ausreichung bestand. Der Frage des Fremdvergleichs kommt insofern nur indizielle Bedeutung zu. Weiterlesen
Im Zusammenhang mit einer Darlehensgewährung einmalig anfallende Gebühren sind steuerlich in voller Höhe abzugsfähig und müssen nicht als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auf die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verteilt werden. Die gleichen Grundsätze gelten auch für im Rahmen einer stillen Beteiligung zu zahlende einmalige Bearbeitungsgebühren. Weiterlesen
Ist ein Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, wenn ein Unternehmen ein Darlehen aufnimmt, dessen Zinssatz über die Laufzeit kontinuierlich abnimmt (ein sogenanntes Step-down-Darlehen¬) – diese Frage musste der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 27. Juli 2011 klären. Das Gericht nutzte die Gelegenheit, seine Rechtsprechung zur Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten zu bestätigen.
Der Bundesfinanzhof hat anlässlich eines konkreten Falles die Voraussetzungen erläutert, unter denen der Darlehensnehmer ein bei Vertragsabschluss zu leistendes einmaliges Entgelt für ein betriebliches Darlehen sofort und in voller Höhe steuerlich abziehen darf.