Eine Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland kann im Rahmen einer gewerbesteuerlichen Organschaft Organgesellschaft eines in Großbritannien ansässigen gewerblichen Unternehmens als Organträger sein. Dies hatte der Bundesfinanzhof (BFH) im Februar 2011 (Urteil I R 54,55/10) zur früheren Regelung im Gewerbesteuergesetz entschieden. Die Finanzverwaltung sieht dies konkret anders und wendet das betreffende Urteil über den Einzelfall hinaus nicht an.
Steuern & Recht
Die Umqualifizierung von Zinsen in verdeckte Gewinnausschüttungen ist ein Verstoß gegen das im Dopelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz (DBA-Schweiz) verankerte Diskriminierungsverbot.